Wählervoten in Ohio lassen sich nachträglich Personen zuordnen

Zwei Bürgerrechtler aus dem US-Bundesstaat Ohio haben nachgewiesen, dass bei bestimmten Geräten des Wahlmaschinenherstellers ES&S nachvollzogen werden kann, wie bestimmte Wähler abgestimmt haben. Eine klare Verletzung des Wahlgeheimnisses.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Den Herstellern elektronischer Wahlmaschinen weht in den USA derzeit ein scharfer Wind ins Gesicht. In Kalifornien entzog Innenministerin Debra Bowen zuletzt vier elektronischen Stimmerfassungs- und zählsystemen ganz die Zulassung, weitere drei Systeme sollen nur unter strengen Sicherheitsauflagen bei den anstehenden Präsidentschafts-Vorwahlen (Primaries) im Februar 2008 eingesetzt werden dürfen. Zuvor hatte die U.S. Elections Assistance Commission (EAC) bereits eine Resolution verabschiedet, nach der keine neuen Wahlmaschinen mehr zugelassen werden sollen, die Stimmen unmittelbar beleglos abspeichern und keine unabhängige Überprüfung erlauben. Die korrekte Verarbeitung von per Wahlmaschinen erfassten Voten soll künftig unter anderem durch die Ausgabe von Papierausdrucken (Voter-Verified Paper Audit Trail, VVPAT) überprüfbar sein.

Doch auch das VVPAT-Verfahren birgt unter Umständen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken, fanden jetzt zwei Bürgerrechtler aus dem US-Bundesstaat Ohio heraus. Anhand der Paper Trails könne bei bestimmten Maschinen nämlich nachvollzogen werden, wer für welchen Kandidaten gestimmt oder mit Ja oder Nein bei einer bestimmten Frage geantwortet habe. Der Grundsatz des Wahlgeheimnisses, wonach eine nachträgliche Rekonstruktion von Wahlentscheidungen nicht möglich sein soll, werde dadurch verletzt. Konkret gehe es um E-Voting-Maschinen des Herstellers Election Systems and Software (ES&S), die bereits in zahlreichen Wahlbezirken von Ohio eingesetzt wurden und die Zeitstempel für jeden Wahlvorgang auf den Papierausdrucken hinterlassen, erklären James Moyer und Jim Cropcho.

Nach dem Akten-Einsichts-Gesetz könne jedermann in Ohio zu einer Wahlleitungsbehörde gehen und für eine bereits erfolgte Wahl die Herausgabe von zwei Listen verlangen: Zum einen eine Liste der Wähler, deren Namen unmittelbar vor der Stimmabgabe in chronologischer Reihenfolge erfasst wurden, zum anderen die mit Timestamps versehene Paper-Trail-Liste mit den abgegebenen Stimmen für diese Wahl. "Verknüpft man nun die beiden Listen, lässt sich leicht feststellen, wer wie gestimmt hat", verdeutlichen die beiden Bürgerrechtler. Moyer und Cropcho überprüften ihre Theorie anhand einer Abstimmung über eine Steuererhöhung im Delaware County im Mai 2006. Dabei habe sich gezeigt, dass die Meinungen zu politischen Entscheidungen auch bei Ehepartnern durchaus divergent sein können, beschreiben die Bürgerrechtler ihre Ergebnisse gegenüber CNet.

Eine Sprecherin der PR-Agentur von ES&S erklärte unterdessen, es sei außerordentlich schwierig, eine direkte Verbindung zwischen der Reihenfolge der Wähler und den Zeitstempeln der registrierten Stimmabgaben herzustellen. Was so falsch nicht ist, denn wenn nur ein Wähler mehr Zeit für die Stimmabgabe benötigt als der nach ihm registrierte, fällt die Theorie von Moyer und Cropcho in sich zusammen. Insbesondere in ländlichen Regionen von Ohio, wo möglicherweise nur wenige einzelne Wähler nach und nach ein Wahlbüro betreten, ließe sich über den Timestamp-Lapsus von ES&S aber durchaus jedes Votum einer Person zuordnen. Und eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist schon dann gegeben, wenn nur eine einzige Stimme (etwa die der ersten Person, die das Wahlbüro betritt) nachträglich rekonstruiert werden kann. (pmz)