Bundesregierung: GEMA-DDoS war keine virtuelle Demonstration

DDos-Attacken sind nach Ansicht der Bundesregierung keine "virtuellen Sitzblockaden". Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion zu den Razzien nach der Anonymous-Attacke auf den GEMA-Server hervor.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesbehörden haben nach Angaben der Bundesregierung keine Datensammlungen über Anonymous-Aktionen angelegt. Sie haben auch keine Erkenntnisse über die Durchsuchung von 106 Wohnungen, die nach einem DDos-Angriff auf Webseiten der Verwertungsgesellschaft GEMA erfolgten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkfraktion (Drucksache 17/10721) hervor, die heise online vorliegt.

Im Zuge einer Strafanzeige hatte das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts auf Computersabotage zwar die Anschlussinhaber zu 106 erfassten IP-Adressen ermittelt, die Fälle dann aber den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder übergeben. Der online verfügbare LOIC-Schadcode des DDoS-Angriffes auf die GEMA wurde von den Beamten nicht gelöscht und ist nach wie vor im Netz verfügbar.

Da alles Weitere bei der Razzia bei den vermuteten Anonymous-Aktivisten Ländersache war, gibt die dürre Antwort der Bundesregierung nicht viel zum Sachverhalt her. Aus ihr geht nur hervor, dass über Anonymous-Aktivisten keine eigenständige Datensammlung angelegt wurde und Informationen nur im Rahmen allgemeiner Hackerangriffe gespeichert wurden. Über weitere Aktionen gegen Anonymous, insbesondere im Rahmen der internationalen Operationen Thunder und Unmask, hätten die Bundesbehörden nur allgemeine Kenntnisse.

Die Antwort der Bundesregierung beschreibt die Funktionsweise des DDoS-Angriffes mittels des Schadcodes, der beim anonym nutzbaren Hoster "Paste HTML" gespeichert wurde. Dieser Schadcode wurde von den Behörden nicht gelöscht: "Nach Kenntnis des BKA ist der für die DDoS-Attacke auf die GEMA-Webseiten genutzte Link bei pastehtml.com über eine standardmäßig genutzte IP-Adresse mit Stand 17. Juli 2012 weiterhin erreichbar."

In ihrer Kleinen Anfrage verweist die Linksfraktion auf einen Bericht von Spiegel Online zu den Hausdurchsuchungen, demzufolge es sich bei den Betroffenen um Jugendliche und Heranwachsende handele. Die Linksfraktion spricht in diesem Zusammenhang von "übertriebenen Repressalien gegen Jugendliche mit Symbolwirkung".

Die Regierung wurde unter Verweis auf einen Telepolis-Artikel über Online-Demonstrationen zudem gefragt, ob die "Handlungen" der Jugendlichen eher als "virtuelle Sitzblockade" zu betrachten seien, denn als "versuchte Computersabotage". Die Bundesregierung sieht das nicht so: "Mangels Körperlichkeit", so die Antwort, seien "virtuelle Versammlungen etwa im Internet im verfassungsrechtlichen Sinne keine 'Versammlungen'" – also auch keine virtuelle Sitzblockade. (vbr)