GEZ mahnt Bildungsportal wegen falscher Wortwahl ab

Die Kölner Gebührensammler stoßen sich an einem Informationsangebot zu Gebührenfragen und wollen die Verwendung bestimmter Begriffe unter Androhung von Vertragsstrafen unterbinden.

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Die Gebühreneinzugszentrale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, kurz GEZ, macht sich offenbar ernsthaft Sorgen um ihren Ruf. Anders lässt sich nicht erklären, dass die Rechtsabteilung der wenig geliebten Organisation einem deutschen Bildungsportal eine mehrseitige Anleitung hat zukommen lassen, wie denn im Internet über die GEZ zu schreiben sei. Weil über der Anlage des Konvoluts die Überschrift "Unterlassungserklärung" prangt, sehen die Betreiber des Portals akademie.de in dieser Belehrung allerdings keine Hilfe, sondern einen Zensurversuch.

Das Berliner Portal beschäftigt mehrere feste Mitarbeiter, die Informationen zu Themen aus unterschiedlichen Bereichen internetgerecht aufbereiten. Auch werden Online-Kurse und Workshops angeboten. Eine Redaktion kümmert sich um die Inhalte und die rund 40 freien Autoren. Konkret stößt sich die Gebühreneinzugszentrale an einigen Ratgebern, die akademie.de zum Umgang mit den Rundfunkgebühren, der GEZ an sich und deren Beauftragten veröffentlicht hatte. Ein Ratgeber beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, wie die Rundfunkgebührenordnung hinsichtlich der Gebühren für sogenannte "neuartige Rundfunkempfänger", landläufig auch "PC-Gebühr" genannt, auszulegen ist. Dabei geht es um Grundstücke, Zweitgeräte und allerhand juristische Details.

In der Interpretation des Ratgeberverfassers zur möglichen Gebührenbefreiung nicht ausschließlich privat genutzter Computer auf einem Grundstück sieht die GEZ ein falsches Verständnis des Rundfunkgebührenstaatsvertrags: Im Wettstreit dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen erklärt die GEZ ihre Interpretation des Paragraph 5 Absatz 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag als "richtig", die des Autoren von akademie.de dagegen als "falsch" und fordert, entsprechende Veröffentlichungen künftig zu unterlassen. Auch geht es um eine Reihe Tatsachenbehauptungen, die in den Augen der GEZ-Juristen nicht korrekt sind. Für jede Zuwiderhandlung soll sich das Portal zur Zahlung von 5100 Euro verpflichten. Bei einer Liste, die über dreißig inhaltliche Punkte und etwa ebenso viele Begriffe umfasst, kann das kostspielig werden.

Im Detail stört sich die GEZ noch an einer Vielzahl von Begriffen, mit der sich die Rechnungsstelle der Rundfunkanstalten offenbar unzutreffend charakterisiert fühlt. Dabei handelt es sich nach Ansicht von akademie.de bei den "unter Zensur gestellten Begriffen" um "umgangssprachlich geläufige Wortbildungen" zum Thema Rundfunkgebühren. Doch soll es das Berliner Portal unterlassen, den landläufig genutzten Begriff "GEZ-Gebühren" zu verwenden und stattdessen von "gesetzlichen Rundfunkgebühren" sprechen. Die "GEZ-Anmeldung" solle bitteschön "gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte" heißen, ungeachtet der Tatsache, dass auf dem entsprechenden Formular (PDF-Datei) links oben "GEZ" und weiter rechts "Anmeldung" steht. Ein "GEZ-Brief" wird im öffentlich-rechtlichen Neusprech zu einem "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird".

Was auf den ersten Blick stellenweise wie der Aussetzer einer peniblen deutschen Verwaltungsseele wirkt und eher an eine Satire erinnert, ist nach Ansicht der Betroffenen überhaupt nicht witzig. "Die GEZ will unsere Mandanten mundtot machen", vermutet Rechtsanwalt Sebastian Biere, der akademie.de vertritt. Sollten sich seine Mandanten tatsächlich bereit erklären, in ein paar Punkten eine Unterlassungserklärung abzugeben, stelle sich allerdings die Frage, wem gegenüber das geschehen solle – aus der Forderung selbst geht das nicht hervor. Die Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist laut Selbstbeschreibung keine juristische Person. "Die GEZ ist im Grunde nichts anderes als ein Rechenzentrum, das sagt sie im Übrigen auch selbst", meint Biere. So stelle sich die Frage, wer einen solchen Anspruch, so er denn bestünde, überhaupt geltend machen könne.

akademie.de hat die beanstandeten Inhalte vorerst von der Website genommen und sich bis zur Klärung der Rechtslage zur "GEZ-freien Zone" erklärt. Die GEZ wollte sich zu dem "laufenden Verfahren" nicht äußern, verwies aber auf Signale der Gegenseite, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu wollen. Ob ähnliche Forderungen künftig auch den Redaktionen von Spiegel, Focus oder Süddeutsche Zeitung ins Haus stehen, wollten die Kölner auf Nachfrage nicht sagen. Wie die ARD – die sich in der Diskussion um Rundfunkgebühren üblicherweise in der Rolle des Gralshüters der Meinungsvielfalt gefällt – es findet, dass ihre Rechnungsstelle versucht, bei einem Medium ihr ganz eigenes Neusprech durchzusetzen, hat sie bisher leider nicht verraten. (vbr)