Kulturstaatsminister gegen P2P-Bagatellklausel im Urheberrecht

Geht es nach Bernd Neumann, könnten Tauschbörsen-Nutzer künftig auch bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern. Er sprach sich auch für Auskunftsansprüche gegen Provider aus.

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Der neue Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann, hat sich für ein schärferes Vorgehen gegen Filesharer ausgesprochen. Auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phonoverbände am gestrigen Mittwoch in Berlin lehnte der CDU-Politiker die vom Bundesjustizministerium im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform geplante Bagatellklausel fürs Filesharing vehement ab. Geht es nach dem Kulturstaatsminister, könnten Tauschbörsen-Nutzer künftig auch bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern. Jeder Urheberrechtsbruch im Bereich von Peer-2-Peer-Börsen soll seiner Ansicht nach kriminalisiert werden. Zugleich stärkte Neumann Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aber den Rücken bei ihrem Vorhaben, einen weit gestrickten Auskunftsanspruch gegen Provider einzuführen. Damit könnte die Unterhaltungsindustrie auch zivilrechtlich einfacher und massiv gegen Filesharer vorgehen.

Der Musikindustrie legte der Kulturstaatsminister zwar zunächst nahe, mehr "unternehmerische Phantasie" an den Tag zu legen: Notwendig seien Konzepte der Produktgestaltung und Vermarktung von Künstlern, die an Qualität und Nachhaltigkeit orientiert sind. Die immer schnellere Abfolge kurzlebiger Trends und das Setzen auf immer weniger ausgereifter Künstlerpersönlichkeiten dürften keinen Erfolg haben. Mit "intelligenten Systemen" zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sollten die Labels zudem die Privatkopie trotz Kopierschutztechniken weiter ermöglichen. So könnten "dem Konsumenten in einem angemessenen Rahmen weitere Gebrauchs- und Kopiermöglichkeiten" eröffnet werden. Um Missverständnissen vorzugreifen, betonte Neumann aber auch: "Der Staat bleibt trotz der beschriebenen Rolle der Unternehmen in der Pflicht, mit seinen Mitteln die Urheberrechte zu schützen." Er habe daher "erhebliche Bedenken, ob dem eine Regelung dient, die selbst dann, wenn rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen vorliegen, Straffreiheit gewährt." Er werde sich bei Zypries "energisch dafür einsetzen", die vorgesehene Bagatellregelung zu "korrigieren".

Damit steht der Kabinettsbeschluss zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle erneut in Frage. Schon im vergangenen Jahr hatte der Protest der damaligen Kulturstaatsministerin Christina Weiss gegen die von der Filmindustrie als "Raubkopierer-Klausel" kritisierte Bestimmung mit dazu geführt, dass die Regierung die Reform zunächst auf Eis legte. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der leicht überarbeitete Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium allgemein vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Verbrechen zu behandeln. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Zypries aber vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Klausel soll auch für die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken" gelten. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.

Neumann will nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung von Filesharern hart bleiben. Auch die Möglichkeit der Industrie, zivilrechtliche Klagen gegen Urheberrechtsbrecher im Internet zu erheben, soll seiner Meinung nach verbessert werden. "Ich unterstütze daher mit Nachdruck, dass mit der Umsetzung der so genannten Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union auch ein Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen die Provider vorgesehen wird, der den Inhabern von Urheberrechten die Wahrnehmung ihrer Interessen erheblich erleichtert", erklärte der CDU-Politiker vor den Lobbyvertretern der Musikwirtschaft. Eine entsprechende sehr weit gehende Regelung sieht ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor, der ursprünglich erst nach der Verabschiedung des 2. Korbs behandelt werden sollte.

Der Vorsitzende der Phonoverbände, Michael Haentjes, hatte im Vorfeld des Neujahrsempfangs seiner Vereinigung in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die neue Bundesregierung die Musikwirtschaft im Kampf gegen Raubkopierer stärker unterstützt. Es müssten Maßnahmen festgeschrieben werden, die der Tonträgerindustrie den nötigen Schutz gegen illegale Praktiken der Nutzer bieten, lautete seine Forderung. Nach ersten Berechnungen des Verbands lagen die Umsätze der wichtigsten Labels hierzulande 2005 um 6,5 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Die Hoffnung der Industrie, nach einer Schrumpfung um 19,8 Prozent in 2003 endlich 2004 die Talsohle erreicht zu haben, scheint damit nicht in Erfüllung gegangen zu sein.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)