Notorischen Parksündern droht der Führerscheinverlust

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Von
  • Martin Franz

Auch Falschparken kann den Führerschein kosten. Das gilt laut dem ADAC für Autofahrer, die durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich „vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung“ stellen – zum Beispiel durch sehr häufige Parkverstöße. Der Münchener Automobilclub verweist auf ein vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis verhandelten Fall (Az.: 10 K 487/11n), in dem ein Autofahrer innerhalb von drei Jahren 120 Parkvergehen begangen hatte.

Aufgrund dieser Häufigkeit von Knöllchen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Fahrer legte allerdings nicht das erforderliche positive MPU-Gutachten vor. Die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen der Betroffene vor Gericht zog. Das Gericht schloss sich der Behörde an: Es argumentierte, dass auch beharrliche Verstöße gegen Parkregeln den Zweifel an der Fahreignung begründen und Anlass für einen Führerscheinentzug geben können. (dpa) (mfz)