Polizeichefs verabschieden Richtlinien für Drohneneinsatz

Weil unbemannte Flugkörper zunehmend für Ermittlungen eingesetzt werden, schlagen Polizeichefs aus aller Welt dafür ein Regelwerk vor. Demnach sollen Bürger über Drohnenflüge informiert und die Privatsphäre gewahrt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Internationale Vereinigung der Polizeichefs (IACP) hat Richtlinien für den Drohneneinsatz (PDF-Datei) bei der Polizei verabschiedet. Dabei sind sich die Mitglieder einig, dass ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich sein muss, sobald die Möglichkeit besteht, dass Drohnen die häusliche Privatsphäre beobachten. Außerdem sollen alle Daten der Drohneneinsätze einschließlich Bildmaterial öffentlich einsehbar sein, soweit sie nicht als Beweismittel in einem Verfahren dienen oder per Gerichtsbeschluss für vertraulich erklärt werden. Bewaffnete Drohnen werden in den Richtlinien "angesichts des gegenwärtigen Standes der Technik" abgelehnt.

Die IACP ist nach eigenen Angaben die weltgrößte Vereinigung von Polizeipraktikern. Ihre Richtlinien und Beschlüsse haben keine bindende Wirkung, erfahren aber weltweite Beachtung. Mit der Veröffentlichung der ersten Richtlinien für Drohneneinsätze bei der Polizei trägt die Vereinigung dem Umstand Rechnung, dass zunehmend kleine Aufklärungsdrohnen zur Beobachtung von Verdächtigen oder als "Luftnagel" eingesetzt werden, um ein Lagebild zu gewinnen.

Drehflügler wie sie die Siegener Firma Microdrones anbietet, kommen außer zu Polizeizwecken auch in der Industrie zum Einsatz.

(Bild: Microdrones GmbH)

Dabei setzt die IACP auf aktive Mitsprache der Bevölkerung: Jedes Gemeinwesen soll bestimmen, ob seine örtliche Polizei Drohnen einsetzen darf. Werden Drohnen eingesetzt, soll die Polizei eine telefonische Hotline unterhalten, an die sich Bürger wenden können, wenn sie einen autonomen Flugkörper bemerken. Die Drohnen sollen gut sichtbar markiert sein, Einsätze sollen ähnlich wie bei Radarkontrollen transparent kommuniziert werden.

Die IACP lehnt sich mit ihren Richtlinien an den Code of Conduct (PDF-Datei) der Vereinigung der Drohnen-Hersteller (AUVSI) an, wobei sich diese in erster Linie auf Konstruktion und Steuerung von Drohnen beziehen. Während die AUVSI die Richtlinien begrüßt, kritisieren die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union, dass die Richtlinien nur ein erster Ansatz seien und erst noch vom Gessetzgeber umgesetzt werden müssten. Vor allem müsse eindeutig geklärt sein, wie der Schutz beziehungsweise die Verletzung der Privatsphäre aus der Luft definiert ist. Die in den Richtlinien verwendete Formel einer "reasonable protection of privacy" (angemessener Schutz der Privatsphäre) aus der Luft sei viel zu ungenau und lasse Grauzonen polizeilichen Handelns zu. (ssu)