Whois-Daten-Streit: Ausnahmen für den Datenschutz

Der GNSO Counsil hat dem ICANN-Vorstand einen Vorschlag unterbreitet, wie Konflikte zwischen nationalen Datenschutzbestimungen und der Veröffentlichung von Kundendaten aus Whois-Datenbanken künftig gelöst werden könnten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Konflikte zwischen nationalem Datenschutzrecht und den Bestimmungen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) sollen künftig ganz offiziell gelöst werden. Dazu hat das für Top Level Domains zuständige ICANN-Gremium, der GNSO Council, dem ICANN-Vorstand nach mehrjährigen Diskussionen einen Vorschlag unterbreitet. Das Problem, vor allem europäischer Registrarunternehmen, besteht in Widersprüchen zwischen nationalen Datenschutzbestimmungen und den Anforderungen der ICANN an die Übermittlung und Veröffentlichung von Kundendaten in den so genannten Whois-Datenbanken zentraler Registries.

Die USA hatten zunächst massiven Druck auf ICANN ausgeübt, einen offenen Zugang zu den Whois-Daten zu ermöglichen. Regelmäßig wurde ICANN vor Kongress- oder Senatsausschüsse zitiert und wegen mangelnder Verfolgung der Kunden gerügt, die falsche Adressen ins Whois einspeisen. Zu allererst wurde daher von ICANN eine Politik verabschiedet, die ein dauerhaftes Monitoring der Richtigkeit durch die Registrare, ein Beschwerdesystem und eine Berichtspflicht der ICANN zum Status des Whois vorsieht.

Jetzt soll aber auch den Datenschutzproblemen in anderen Teilen der Welt Rechnung getragen werden. ICANN soll laut dem GNSO-Vorschlag ein Verfahren installieren, nach dem ein Registrar einen Konflikt melden und eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen kann, sofern eine Lösung im Einvernehmen mit den jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden nicht möglich ist. ICANNs Büro müsse ausreichend Spielraum gegeben werden, auf individuelle Situationen zu reagieren. Selbst die in der GNSO vertretenen Markenrechtsexperten schlossen sich dieser Empfehlung an, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass sie auf einen offenen Zugang zu Whois-Daten angewiesen seien, um Cybersquatter zu bekämpfen. Unterschiedliche Regeln könnten letztlich dazu führen, dass Markenrechtspiraten zu bestimmten Registries oder Registraren abwanderten.

Sollten ICANNs Direktoren die Empfehlung durchwinken, muss das ICANN-Büro ein formelles Verfahren für die Anmeldung der Konflikte schaffen. Auch dafür hat die GNSO auf Basis vieler Konsultationen und Papiere einen konkreten Vorschlag mitgeliefert. Dieser sieht sechs Schritte vor, darunter eine offizielle Mitteilung an das ICANN-Büro, mit der sich der Registrar bereits die Möglichkeit sichert, in einem möglichen, gegen ihn angestrengten Gerichtsverfahren entsprechend einzulenken. Wenn es zum Schwur kommt – der Registrar also vor Gericht gezwungen wird, seine Whois-Politik zu ändern – soll ICANN dies vorläufig entgegen bestehender ICANN-Regeln akzeptieren und nach möglichen Gesprächen mit den jeweiligen nationalen Behörden, die Ausnahme auch dauerhaft zulassen. Schließlich soll der Beschluss veröffentlicht werden, mindestens dem Tenor nach.

Ob ICANN sich nach diesen Verfahrensregeln richtet, muss sich zeigen. Weit dahinter zurückgehen kann die Organisation aber wohl kaum, will sie nicht die Registrare in dem juristischen Dilemma lassen. Mit Blick auf Datenschutz und Privatheit im Netz hätte aus Sicht von GNSO-Council-Mitglied Avri Doria mehr getan werden müssen. So wie der Vorschlag formuliert ist, sollen die Ausnahmeregelungen erst im Falle eines Verfahrens gegen einen Registrar beantragt werden können. Bis 8. Februar ist die Öffentlichkeit eingeladen, sich zum abschließenden Bericht der Whois Task Force der GNSO zu äußern. (pmz)