Australien: Senat beschließt Cybercrime-Gesetz

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Provider verpflichtet werden können, die Daten eines Nutzers bis zu zwei Jahren zu speichern. Mit richterlichem Erlass könnten australische Strafverfolger darauf zugreifen.

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Der australische Senat hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Verfolgung von Cyberkriminalität erleichtern soll. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass Strafverfolgungsbehörden im Verdachtsfall die Provider zu einer zweijährigen Speicherung von Verbindungs- und Inhaltsdaten eines Nutzers verpflichten können. Mit einem richterlichen Erlass könnten sich die Behörden dann Zugriff auf die vorgehaltenen Informationen verschaffen.

Laut dem Sydney Morning Herald begrüßte die australische Justizministerin Nicola Roxon das Votum für den Entwurf, der noch auf ihren Vorgänger Robert McClelland zurückgeht. Verbrechen wie Onlinebetrug, Kinderpornografie oder Urheberrechtsverletzungen ließen sich damit weltweit bekämpfen, ferner werde die Zusammenarbeit zwischen heimischen Behörden und denen in Übersee erleichtert. Außerdem sei damit ein größerer Einklang zwischen australischem Recht und der Cybercrime-Konvention des Europarats hergestellt.

Senator Scott Ludlam von den australischen Grünen kritisierte laut Herald, dass das Gesetz unnötig über die Bestimmungen der internationalen Konvention hinausgehe. Zudem bestünde damit die Möglichkeit, dass australische Behörden Strafprozesse in anderen Ländern unterstützen, die in einer Todesstrafe münden. Bereits 2011 wurde der Entwurf vom australischen Repräsentantenhaus verabschiedet, begleitet von scharfer Kritik der Opposition. Nach Billigung des Senats muss das Gesetz nun noch mal dem Repräsentantenhaus vorgelegt werden.

Das Gesetz ist nicht die einzige Initiative der australischen Regierung in Sachen Cybercrime-Bekämpfung: Erst vor kurzem musste Ministerin Roxon ein Diskussionspapier zur Geheimdienstreform zurückziehen, das eine bis zu zweijährige, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vorschlug. Heftige Proteste von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Providern dürften der Grund für das Umlenken gewesen sein. Die Pläne sollen erst nach den nächsten Parlamentswahlen wieder diskutiert werden, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshäfte 2013 stattfinden. (axk)