Justizministerin: Three Strikes "mit mir nicht"

Vertreter von Film-, Musik- und Buchbranche fordern ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen und führen eine neue Studie ins Feld. Der Bundesjustizministerin werfen sie Blockadehaltung vor. Die bleibt bei ihrer Linie.

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Inhalte-Anbieter aus der Musik-, Film- und Buch-Branche werfen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Untätigkeit bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Die Rechteinhaber wünschen sich ein Warnhinweismodell mit Sanktionen für wiederholte Verstöße. Vorbild sind vergleichbare "Three Strikes"-Regelungen in Großbritannien und Frankreich. Während London die von der Labour-Regierung verabschiedete Regelung auf die lange Bank geschoben hat, steht das von Präsident Nicolas Sarkozy initiierte Hadopi-Gesetz unter seinem Nachfolger auf der Kippe.

Kein Grund für die deutschen Branchenvertreter, von ihrem Ziel abzulassen. "Die Ministerin blockiert mit ihrem Verhalten die Handlungsfähigkeit der Regierung in dieser Frage", kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung einer Studie, die gemeinsam mit dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) durchgeführt wurde. Für das Warnhinweismodell "brauchen wir Unterstützung aus der Politik", betonte Skipis. Etwa, um die in Sachen "Three Strikes" extrem unwilligen Provider zur Zusammenarbeit zu bewegen. "Aber da bleibt man uns eine Diskussion schuldig und verweist stattdessen auf Pauschalfloskeln", sagte BVMI-Geschäftsführer Florian Drücker.

Diese Diskussion ist unterdessen schon ausgiebig geführt worden, unter anderem im Rahmen des gescheiterten Wirtschaftsdialogs im Bundeswirtschaftsministerium. Der Frontverlauf ist dabei klar gezeichnet: Die Provider wollen sich nicht zu Hilfssheriffs der Rechteinhaber machen und die Kosten für die Verfolgung von Rechtsverstößen aufbürden lassen. Für die Zugangsanbieter ist die Lage klar: Rechteinhaber können Verstöße bereits heute verfolgen, der Bundesgerichtshof hat das Auskunftsrecht der Inhalte-Anbieter jüngst erst bestätigt. Doch ist die Verfolgung im Einzelfall mühsam und kostspielig.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wies den Vorwurf zurück und stellte klar: "Das Warnhinweis-Modell ist ein Angst-Modell. Ein solches Angst-Modell wird es mit mir nicht geben." Auch sie verweist auf das Ergebnis der Gespräche im Wirtschaftsressort. "Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen des Wirtschaftsdialogs deutlich gemacht, dass es ein Warnhinweis-Modell aus rechtlichen und politischen Gründen nicht geben wird", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. "Warnhinweise sind bekanntlich ohne Überwachung des Internets nicht möglich – das muss jedem klar sein."

Die Inhalte-Anbieter untermauern ihre Forderung mit Zahlen aus einer aktuellen Erhebung. 72 Prozent der Bevölkerung über 10 Jahren hielten einen Warnhinweis vor rechtlichen Sanktionen für sinnvoll, heißt es in der "Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012" (PDF-Datei), für die das Marktforschungsunternehmen GfK 10.000 Personen befragt hatte. Selbst unter den Nutzern illegaler Downloads würden demnach 28 Prozent nach dem ersten Warnhinweis solche Aktivitäten einstellen, und weitere 42 Prozent nach der zweiten Warnung. Über zwei Drittel der Nutzer illegaler Angebote hielten dabei ein Bußgeld als Strafmaßnahme für angemessen.

Immer mehr Deutsche beziehen der Erhebung zufolge Musik, Spielfilme, TV-Serien, E-Books und Hörbücher direkt aus dem Netz. Dabei halten 81 Prozent der Befragten das legale Online-Musik-Angebot für ausreichend, bei Filmen und E-Books sind nur rund 70 Prozent mit dem Angebot zufrieden. Neben Downloads werden insbesondere Streaming-Angebote zunehmend genutzt. Rund 44 Prozent der Befragten, die Medien aus dem Netz herunterladen, tun das ausschließlich bei legalen Angeboten. Weitere 37 Prozent räumten Mischkonsum aus legalen und illegalen Quellen ein.

Fast jeder fünfte bedient sich demnach ausschließlich bei illegalen Quellen, als die die Studie Sharehoster, P2P-Netze, Newsgroups, Blogs oder Foren definiert. Der Anteil der rein illegalen Nutzung geht dabei weiter langsam zurück. Hatten die Inhalteanbieter in der "Brennerstudie" von 2011 noch 22 Prozent illegale Nutzer ausgemacht, sind es in der vergleichbaren DCN-Erhebung nun nur noch 19 Prozent. Sorgen macht sich die Branche wegen der zunehmenden Beliebtheit des Streamrippings, bei dem Medienstreams umgewandelt und abgespeichert werden können. Für GVU-Chef Matthias Leonardy zeigt die Erhebung dennoch "deutlich, dass die Bereitschaft, für hochwertige Inhalte im Internet etwas zu bezahlen, immer noch unterentwickelt ist".

Für die von der GfK durchgeführte DCN-Erhebung wurden 10.000 repräsentativ ausgewählte Personen zu ihren Gewohnheiten und Präferenzen beim digitalen Medienkonsum sowie ihrer Einstellung zu Urheberrechtsverletzungen, Sanktionen und legalen Online-Angeboten befragt. (vbr)