Südkorea: Internet-Klarnamenzwang verfassungswidrig

Die für Bewohner der Halbinsel seit 2007 geltende Pflicht, Internet-Postings nur unter ihrem wirklichen Namen abzugeben, haben Südkoreas Verfassungshüter jetzt gekippt: Die Vorteile des Systems wögen dessen Nachteile nicht auf.

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Von
  • dpa

Der Klarnamenzwang für Internetnutzer in Südkorea ist verfassungswidrig. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes am Donnerstag. Die gesetzliche Regelung, nach der nur echte Namen für Beiträge im Netz benutzt werden dürfen, schränke die Meinungsfreiheit ein, urteilte das Gericht einstimmig. Auch stellen die Richter die Wirkung des Klarnamenzwangs seit dem Inkrafttreten vor fünf Jahren in Frage.

Nach dem sogenannten Internet-Realnamen-System von 2007 können sich die Nutzer auf südkoreanischen Webportalen mit mehr als 100.000 Aufrufen pro Tag nur dann einloggen und Beiträge posten, wenn sie ihren richtigen Namen verwenden und ihre Einwohnermeldenummer angeben. Die Regierung hatte die Umsetzung des Gesetzes unter anderem mit zunehmendem Cyber-Mobbing begründet.

Nach Kritik an dem Gesetz und einer Reihe von Datenpannen im Internet hatte die Regierung in Seoul bereits im vergangenen Jahr angekündigt, von dem Gesetz stufenweise abzurücken. So hatten Hacker die persönlichen Informationen von 35 Millionen Nutzern des südkoreanischen Internetportals Nate kopiert.

Das Realnamen-System erhöhe das Risiko, "dass persönliche und andere sensible Informationen gestohlen werden", urteilten die Verfassungsrichter. Es könne nicht gesagt werden, dass die Vorteile durch das System dessen Nachteile überwiegen. Gegen das Gesetz hatte eine Gruppe von Südkoreanern und ein Medienunternehmen Verfassungsbeschwerde eingereicht. (ssu)