CDU in Baden-Württemberg beharrt auf Online-Durchsuchung im Polizeigesetz

"Die FDP muss aufwachen und erkennen, dass der Schutz der Bevölkerung schwerer wiegt als die Bürgerrechte von Terroristen", sagte der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

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  • dpa

Der Koalitionsstreit in Baden-Württemberg über Online-Durchsuchungen ebbt nicht ab. "Die FDP muss aufwachen und erkennen, dass der Schutz der Bevölkerung schwerer wiegt als die Bürgerrechte von Terroristen", sagte der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke. Blenke forderte, die Online-Durchsuchung in die Beratungen über ein neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dieses Thema hatten das CDU-geführte Innenministerium und das Justizministerium mit Ulrich Goll (FDP) an der Spitze wegen kontroverser Ansichten darüber ausgeklammert.

Online-Durchsuchungen, das heimliche Eindringen der Polizei übers Internet in Computer von Verdächtigen also, sind nach Angaben der beiden Ministerien nicht Verhandlungsgegenstand bei den Beratungen über eine Reform des Polizeigesetzes. Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Oktober über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen verhandeln. In der Anhörung geht es um eine gesetzliche Regelung in Nordrhein-Westfalen. Darin sind unter anderem Zugriffsbefugnisse der Verfassungsschützer auf die Festplatten von Computern vorgesehen. Das Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

Laut Blenke ist eine richterlich genehmigte Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten ein dringend benötigtes Instrument, um schweren Straftaten im Bereich des Terrorismus oder der Kinderpornografie vorzubeugen. "Eine Online-Durchsuchung hat gleich hohe rechtsstaatliche Hürden wie eine klassische Hausdurchsuchung und kann nur auf richterliche Anordnung und mit unabhängigen Zeugen vonstatten gehen", behauptete Blenke. Goll ist jedoch der Ansicht, Terrorismus und Kinderpornografie ließen sich schon jetzt mit den bestehenden strafprozessualen Möglichkeiten wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung und Observationen wirkungsvoll bekämpfen.

Das BKA soll nach der Föderalismusreform mehr Kompetenzen bei der Terrorbekämpfung erhalten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will damit zugleich die Online-Durchsuchungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar die bisherige Praxis nur auf Basis einer Dienstanweisung verboten hatte.

Einen ausführlichen Einblick in die jüngsten Ausführungen des Bundesinnenministeriums zu den Plänen für Online-Razzien bieten Meldungen vom Wochenende im heise-Newsticker und ein Bericht in c't Hintergrund:

Die heimliche Online-Durchsuchung von Computern stößt bei vielen Datenschützern und Juristen auf Skepsis. Sie melden grundsätzliche Bedenken an und warnen vor eventuell angestrebten Grundgesetzänderungen. Siehe dazu:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(dpa) / (jk)