Rücknahme der GEZ-Gebühr für PCs gefordert

Der Medienexperte der Liberalen im Bundestag, Hans-Joachim Otto, verlangt von den Ländern, die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs und andere "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" angesichts magerer Einnahmen rückgängig zu machen.

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Der Medienexperte der FDP-Fraktion im Bundestag, Hans-Joachim Otto, hat von den Ministerpräsidenten der Länder die Rücknahme der heftig umstrittenen Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs und andere "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" verlangt. Als Begründung für seine Forderung nennt der Liberale vor allem die vergleichsweise mageren Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender durch die Ausweitung der Abgabe. Nach Aussage der Bundesregierung habe die Internet-Rundfunkgebühr der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im laufenden Jahr bisher nur rund 4 Millionen Euro in die Kassen gespült.

Die neue Zahlungspflicht trat Anfang des Jahres trotz heftiger Proteste unter anderem aus Opposition und Wirtschaft in Kraft. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidenten stammt schon aus dem Jahr 2004. Manager öffentlich-rechtlicher Sender hatten sich im Vorfeld ein Potenzial von wenigstens 10 Millionen Euro im ersten Jahr erhofft.

Den nun absehbaren deutlich geringeren Einnahmen für 2007 steht laut Otto ein "enormer Imageschaden" gegenüber, den die "ordnungspolitisch völlig verfehlte Ausweitung der Gebührenpflicht" auf neuartigen Empfangsgeräte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugefügt habe. Dass die Mehreinnahmen durch die GEZ-Gebühr für PCs "nicht einmal 0,05 Prozent des gesamten Finanzaufkommens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausmachen, ist geradezu lächerlich". Der Vorsitzende des Kultur- und Medienausschusses des Bundestags sieht damit die "vielen guten Gründe", warum sich seine Fraktion konsequent gegen die PC-Gebühr ausgesprochen habe, bestätigt. Neben der Rücknahme der entsprechenden Bestimmung müsse dringend "das völlig anachronistische, an das Vorhandensein verschiedener Geräte gekoppelte Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend reformiert werden". Die FDP plädiert hier seit längerem für eine allgemeine pauschale Medienabgabe. Diese wäre laut Otto "einfach, gerecht und transparent".

Die Regierungschefs der Länder liebäugeln bei der von ihnen in Angriff genommenen Modernisierung des Rundfunkgebührensystems dagegen mit anderen Alternativen. Sie entschieden im Oktober, nur noch die so genannte Haushaltsabgabe und das Festhalten am jetzigen, gerätebezogenen Gebührensystem mit neuen Erweiterungen als Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender weiter prüfen zu wollen. Varianten wie Kopfpauschalen, die von der FDP geforderte Mediengebühr oder eine Steuerfinanzierung sind damit eigentlich schon aus dem Rennen. Laut den Liberalen würden beide verbliebenen Modelle aber "die wachsenden Struktur- und Akzeptanzprobleme bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" nicht nachhaltig lösen. So würden etwa die Außenprüfer der GEZ nötig bleiben.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen alle Privathaushalte mit einem internetfähigen Rechner die reduzierten Radio-Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen sind angehalten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ zu zahlen. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs waren auch vor Einführung der GEZ-Gebühr für internetfähige PCs bereits von der Rundfunkgebühr erfasst. Wer schon Abgaben für ein Fernsehgerät an die GEZ zahlt, muss für seinen Internet-PC nicht erneut blechen.

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(Stefan Krempl) / (jk)