Oberster EU-Datenschützer gegen Abgleich von Asylbewerber-Daten

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, Strafverfolger uneingeschränkt auf die Fingerabdruckdatei EURODAC zugreifen zu lassen.

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, Strafverfolger uneingeschränkt auf die Fingerabdruckdatenbank für Asylbewerber und illegale Einwanderer EURODAC zugreifen zu lassen. Das könne zwar bei der Verbrechensbekämpfung hilfreich sein, räumt Hustinx in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) zu der im Mai präsentierten Gesetzesinitiative ein. Die Änderung käme aber einem "schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe von Menschen" gleich – obwohl sie gar nicht notwendig sei.

"Nur weil die Daten bereits gesammelt worden sind, sollten sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden", betonte Hustinx und warnte vor einer erneuten "schleichenden Erosion der Grundrechte". Betroffene könnten weitreichend stigmatisiert werden. Die Kommission habe nicht hinreichend begründet, warum Asylsuchende sonderbehandelt werden sollten. So wäre es etwa potenziell möglich, beim Fund eines Fingerabdrucks an einem Tatort eine in EURODAC gespeicherte Person zu identifizieren. Für andere gesellschaftlichen Gruppen gälte dies nicht, weil keine Datenbestände vorhanden seien.

Der Datenschützer verwies darauf, dass bereits einige Rechtsinstrumente existierten, mit denen in einem anderen Mitgliedsstaat vorgehaltene Fingerabdrücke und andere polizeilich erfasste Daten "konsultiert" werden könnten. Es sei nicht erkennbar, warum das nicht ausreiche. Hustinx empfiehlt daher, Ermittler auf EURODAC nur unter spezifischen, klar definierten Kriterien wie einem begründeten Verdacht auf die Beteiligung an schwerwiegenden Straftaten zugreifen zu lassen. Die Daten dürften nicht an Drittstaaten weitergegeben werden.

Eine Anfrage für einen polizeilichen Zugang zu dem System, in dem laut Angaben der Kommission schon 2008 rund 220.000 Einträge von Asylbewerbern, 62.000 von "irregulären" Grenzgängern und 76.000 von illegalen Einwanderern verarbeitet wurden, müsse zudem von einer "unabhängigen Stelle" wie einem Gericht geprüft werden, schreibt der Datenschützer weiter. Die europäische Polizeibehörde Europol müsse dieselben Schutzmechanismen aufbieten wie nationale Strafermittler. (axk)