Erstes Urteil gegen Raubkopierer in Frankreich

Rund zwei Jahre nach Gründung der umstrittenen Copyright-Behörde Hadopi ist in Frankreich erstmals ein Copyright-Sünder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 150 Euro muss der Verurteilte berappen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 191 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Rund zwei Jahre nach Gründung der umstrittenen Copyright-Behörde Hadopi ist in Frankreich erstmals ein Copyright-Sünder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein 39 Jahre alter Mann muss 150 Euro zahlen, weil über seine Internetverbindung Songs der US-Sängerin Rihanna illegal heruntergeladen wurden. Vorher hatte er bereits mehrere Warnhinweise erhalten. "Das war meine Frau, aber weil die Verbindung auf meinen Namen läuft, bin ich verantwortlich", erklärte der Mann am Donnerstag der französischen Nachrichtenagentur AFP. Er selbst kenne sich im Internet kaum aus.

Hadopi war mit einem heftig umstrittenen Gesetz Anfang 2010 eingesetzt worden, um Urheberrechtsverletzungen im Netz mit einem "Three-Strikes"-Verfahren zu bekämpfen. Nach zwei Warnhinweisen drohen dem Nutzer im dritten Wiederholungsfall Geldstrafen oder die Sperrung des Internetanschlusses für einen Monat.

Erst vergangene Woche hatte Hadopi eine Bilanz des bisherigen Wirken gezogen: 1,15 Millionen Warnhinweise wurden per E-Mail erteilt, knapp über hunderttausend der erstmals Ermahnten erhielten eine zweite schriftliche Verwarnung zugestellt und 340 davon erhielten schließlich den dritten Strike. Gerade einmal 14 Fälle wurden dann schließlich an die Gerichte weitergereicht.

Die Hadopi-Chefin sah die Bilanz als gutes Zeichen dafür, dass die Warnhinweise von Copyright-Vergehen abschreckten. Die neue französische Kulturministerin hat aber bereits angekündigt, das Behörden-Budget von 12 Millionen Euro jährlich erheblich kürzen zu wollen. (Mit Material von dpa/) (axk)