Wikipedia-Prozess wegen Tron-Artikeln: "Volkstribunal" vs. "Meinungsfreiheit"

Die Parteien im Rechtsstreit um die Namensnennung des Hackers Tron in der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia lieferten sich vor Gericht ein heftiges Wortgefecht. Die Urteilsverkündigung ist wegen neu eingebrachter Schriftsätze auf Donnerstag vertagt.

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Von
  • Torsten Kleinz

Vor dem Amtsgericht Charlottenburg lieferten sich die Parteien im Rechtsstreit um die Namensnennung des Hackers Tron in der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia heute ein heftiges Wortgefecht. Das Gericht vertagte die Urteilsverkündigung wegen der Vielzahl der neu eingebrachten Schriftsätze auf Donnerstag.

Verhandelt wurde über eine einstweilige Verfügung, mit der der Vater des 1998 verstorbenen Hackers den Verein Wikimedia Deutschland vor zwei Wochen dazu gezwungen hatte, auf eine Umleitung der Domain wikipedia.de auf die Domain de.wikipedia.org zu verzichten. Die Verfügung war nach zwei Tagen wegen Unverhältnismäßigkeit wieder außer Kraft gesetzt worden.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung machte der Richter deutlich, dass die einstweilige Verfügung mit einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Toten alleine nicht ausreichend begründet sei. Zwar könnten Angehörige dagegen vorgehen, wenn das Andenken eines Toten herabgesetzt, Falschbehauptungen aufgestellt oder das Lebenswerk verfälscht dargestellt werde. Dies sei aber im Wikipedia-Artikel nicht der Fall, das postmortale Persönlichkeitsrecht werde also nicht verletzt. Bedenken der Wikimedia über die Durchsetzbarkeit der einstweiligen Verfügung ließ er nicht gelten: Es sei hinreichend bestimmt, welcher Name auf den Seiten nicht erscheinen dürfe und daher sei die einstweilige Verfügung vollstreckungsfähig.

Der Anwalt Friedrich Kurz brachte daraufhin zahlreiche neue Schriftsätze ein. So präsentierte er dem Gericht eine Postkarte, auf der ein anonymer Schreiber dem Vater Trons schrieb, dass er mit dem Rechtsstreit seinem Sohn "keinen Dienst erwiesen" habe. Auch hätten Unbekannte in dem Reisebüro angerufen, das der Vater einst betrieben habe, und den toten Sohn zu sprechen verlangt. Kurz bezeichnete die Wikipedia zwar einerseits als "wichtigste Enzyklopädie Deutschlands", griff das Gemeinschaftswerk aber heftig an. So verglich er die Diskussionsseite des Wikipedia-Artikels mit einem "Volkstribunal" und bezeichnete das Vorgehen der Community als "ethisch-moralisch verwerflich". Die freie Kopierbarkeit der Wikipedia-Inhalte sieht er als erschwerenden Sachverhalt. Menschen würden durch das freie Wissen regelrecht gebrandmarkt: "In der Wikipedia steht drin, wie Sie heißen, wie viele Kinder Sie haben, wo Sie wohnen." Dabei bezog er sich unter anderem auf die Veröffentlichung der Anschrift des Klägers auf einer Diskussionsseite der Wikipedia. Tron habe eine "Lebensentscheidung" getroffen, als Hacker nur unter Pseudonym aufzutreten, um seine Familie zu schützen. Der Vater habe dessen Hacker-Aktivitäten niemals akzeptiert und als kriminell empfunden.

Anwalt Thorsten Feldmann, der die Interessen des Vereins Wikimedia Deutschland vertritt, betonte, dass die Kläger keinen Rechtsanspruch hätten, die Nennung des Namens zu verhindern. Allein durch die Nennung des Nachnamens seien keine grundrechtlichen Positionen betroffen. Im Gegenteil sei es Teil der Meinungsfreiheit, dass man Namen anderer nennen dürfe, auch wenn diese dies ausdrücklich nicht wünschten. Feldmann bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2005, bei dem festgestellt wurde, dass Eingriffe in die Rechte Verstorbener in der Regel nicht die Angehörigen direkt betreffen (BGH VI ZR 265/04).

Kurz betonte trotz seiner weitgehenden Ausführungen zu moralischen Rechten und Pflichten, dass es sich um keine Grundsatzentscheidung handle. Sein Mandant trage heute als einziger in Deutschland den Nachnamen seines Sohnes und sei daher von dessen Nennung besonders betroffen. Diese Behauptung wurde aber vom Wikimedia-Anwalt Feldmann in Zweifel gezogen: Nur weil der Kläger keinen anderen Namensträger im Telefonbuch gefunden habe, bedeute dies nicht, dass er der einzige Namensträger sei. Feldmann bestritt auch, dass die Postkarte an den Vater direkt auf den Wikipedia-Artikel zurückzuführen sei.

Das Gericht will auf Grund der von Klägerseite neu vorgelegten umfangreichen Schriftsätze nun noch einmal prüfen, ob die Persönlichkeitsrechte des Vaters nicht durch die Namensnennung in der Wikipedia verletzt werde. Der Richter machte deutlich, dass er in diesem Prozess keine Grundsatzentscheidung treffen wolle und kündigte an, die Berufung gegen sein Urteil zuzulassen. Dazu wurde der Prozesswert auf 1000 Euro angehoben. (Torsten Kleinz) / (jk)