US-Senat: Sexualstraftäter müssen Online-Identität offenlegen

Nach einem vom Senatsausschuss einstimmig angenommenen Gesetzesvorschlag müssten Sexualstraftäter vor Benutzung des Internets ihre Online-Identitäten melden. Zudem müsste mit Strafe rechnen, wer sich als Erwachsener online als Minderjähriger ausgibt.

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Von
  • Florian Rötzer

Der Justizausschuss des US-Senats hat einstimmig einen Gesetzesvorschlag S 431 angenommen, der Sexualstraftäter dazu unter einer Strafandrohung bis zu 10 Jahren Gefängnis verpflichtet, ihre E-Mail-Adresse, Instant-Messenger- und andere Alias-Namen dem Justizministerium zu melden. Die Daten von verurteilten und meldepflichtigen Sexualstraftäter werden mitsamt Namen und Adressen bereits in den Sexualstraftäter-Registern in den Ländern erfasst und sind online einsehbar. Die Online-Identitäten würden aber Anbietern von Social Networking Websites zugänglich gemacht, die die Daten nicht weiterreichen dürfen.

Der von dem Demokraten Schumer und dem Republikaner McCain eingebrachte KIDS Act (Keeping the Internet Devoid of Sexual Predators Act) will damit eine Regelung bundesweit machen, die bereits in 11 Bundesstaaten praktiziert wird, wo Sexualstraftäter ihre Online-Identitäten einreichen müssen. Schon Anfang des Jahres wurde der Gesetzesvorschlag in das Repräsentantenhaus eingebracht und ist nun mit dem Beschluss im Senat einen Schritt weiter gekommen. Mit dem Gesetz soll es kommerziellen "Social-Networking"-Websites wie MySpace oder Facebook ermöglicht werden, ihre Kunden mit den Angaben im Sexualstraftäterregister abzugleichen und neue Kunden damit zu überprüfen.

MySpace begrüßte den Gesetzesvorschlag. Auf Druck von Politik und Polizei hatte die Site bereits damit begonnen, Sexualstraftäter zu blockieren. Diese könnten sich allerdings zahllose E-Mail- und andere Accounts zulegen, um so eine Aussperrung zu umgehen, monieren Kritiker.

Das geplante Gesetz soll vor allem Minderjährige schützen. Diesem Zweck soll auch ein Zusatz dienen, der aber viel weitreichendere Folgen hat und vielleicht deswegen hinter der Meldepflicht für die Online-Identitäten von Sexualstaftätern verborgen aufgeführt wird. Mit einer Gefängnisstrafe bis zu 20 Jahren müssten dann die Internetbenutzer rechnen, die älter als 18 Jahre sind, aber sich online als jünger mit der Absicht darstellen, "das Internet zu benutzen, um eine kriminelle Straftat auszuführen, eine solche zu versuchen oder zu unterstützen, an der ein Minderjähriger beteiligt ist". (fr)