Brüssel bereitet angeblich Klage gegen Microsoft im Browser-Streit vor

Die EU-Kommission forciert laut einem Medienbericht rechtliche Schritte gegen Microsoft, weil der Software-Konzern gegen eine zentrale Auflage in einem früheren Verfahren verstoßen haben soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 146 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die EU-Kommission forciert laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg rechtliche Schritte gegen Microsoft, weil der Software-Konzern gegen eine zentrale Auflage in einem früheren Verfahren verstoßen hat. Dabei geht es um die 2009 festgelegte Verpflichtung, den Nutzern des PC-Betriebssystems Windows eine Auswahl von alternativen Web-Browsern anzubieten. Microsoft hat das Versäumnis als einen technischen Fehler bezeichnet. Dabei geht es nach Angaben des Unternehmens um 28 Millionen Computer, auf denen Windows 7 Service Pack 1 läuft. Ein Fix für diese Rechner werde bereits ausgeliefert.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hat deswegen im Juli ein weiteres Kartellverfahren gegen Microsoft eingeleitet. Auslöser dafür war die Beschwerde von Konkurrenten. Microsoft hatte sich damals für das Versäumnis entschuldigt und angeboten, die bis 2014 gültige Auflage zur Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Browsern um 15 Monate zu verlängern. Jetzt werde eine schriftliche Feststellung des Fehlverhaltens vorbereitet, meldete Bloomberg unter Berufung auf Personen, die mit dem Stand des Verfahrens vertraut sind.

Danach droht Microsoft eine Strafe bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Aus der Wettbewerbsbehörde verlautete im Juli, dass die EU auf einer Geldbuße bestehe, um ein Zeichen zu setzen. Microsoft ist in früheren Kartellverfahren bereits zu Geldstrafen von 1,68 Milliarden Euro verurteilt worden. Zuletzt bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg im Juni ein Bußgeld wegen zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen zum Betriebssystem Windows, reduzierte dieses aber auf 860 Millionen Euro.

Die Browser-Auswahl auf browserchoice.eu

(Bild: Screenshot)

(anw)