IT-Verband erneuert Kritik an geplanter Erweiterung der GEZ-Befugnisse

Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder hat die im Entwurf des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorgesehenen Änderungen zur Datenerhebung durch die GEZ als "Schritt in die falsche Richtung" bezeichnet und fürchtet tiefe Eingriffe in die Grundrechte.

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Im Hinblick auf die nicht nur auf der IFA in Berlin kontrovers geführten Debatte über die Digitalpläne der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren zuletzt erneut in die Schlagzeilen geratenen Gebührensammler erneuert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) seine Kritik an den geplanten Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag. Die Branchenvertreter weisen dabei auf einen Passus hin, der die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Sender mit erweiterten Rechten bei der Informationsbeschaffung ausstatte.

Konkret geht es um die in dem Entwurf (PDF-Datei) des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geplante Neufassung des Paragrafen 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (PDF-Datei), der die Datenerfassung zur Gebührenerhebung durch die GEZ regelt. Absatz 4 erlaubt in der Neufassung ausdrücklich die Erhebung "personenbezogener Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen". Die Bezugnahme auf Paragraph 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll entfallen. Stattdessen wird der Passus um eigene, leicht entschärfte Hürden ergänzt.

"Das ist ein Schritt in die falsche Richtung", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nach Auslegung des Verbands wird die GEZ dadurch ermächtigt, auch Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern abzufragen – und zwar ohne Wissen der betroffenen Kunden. "Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert", meint Rohleder. So sei nicht auszuschließen, dass Internet-Provider und Telefonnetzbetreiber Kundendaten an die GEZ liefern müssen. "Das würde tief in die Grundrechte eingreifen. Die GEZ ist keine Strafverfolgungsbehörde. Es muss ausgeschlossen bleiben, dass sie so weitreichende Kompetenzen erhält". Der Bitkom fordert stattdessen eine Vereinfachung des aktuellen Gebührenmodells.

Der Verband hatte den im Sommer vorgelegten Entwurf zuvor bereits heftig kritisiert und ungünstige Rahmenbedingungen fürs Handy-TV und Möglichkeiten zur Ausdehnung für ARD und ZDF bemängelt. So könnten die vorgesehenen Formulierungen auf eine Ausdehnung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Anstalten hinauslaufen. (vbr)