EU-Kommission untersucht Glücksspiel-Beschränkungen

Die Kommission will prüfen, ob die Maßnahmen einiger Mitgliedsstaaten gegen Glückspiel-Anbieter mit der Garantie des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar sind.

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Die EU-Kommission nimmt Beschränkungen unter die Lupe, die einige Mitgliedsstaaten den Anbietern von Glücksspielen auferlegen. Nach Auskunftsersuchen an Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden bittet die Kommission nun auch Österreich, Frankreich und Italien um Auskunft über ihre nationalen Rechtsvorschriften. Die Kommission will prüfen, ob die Maßnahmen mit der Garantie des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar sind. Das Auskunftsersuchen ist ein erster Schritt zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren, die betreffenden Mitgliedsstaaten müssen nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen.

Die Kommission betont, dass es bei der Untersuchung nicht um die staatlichen Monopole gehe. Allerdings müssten die Beschränkungen des Glücksspiels – zum Beispiel zur Vorbeugung der Spielsucht oder im Interesse der Verbraucher – nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes "kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen". Ein Mitgliedsstaat könne sich aber nicht auf die Notwendigkeit einer Zugangsbeschränkung zu Glücksspielen berufen, wenn er gleichzeitig die Bürger zur Teilnahme an staatlichen Glücksspielen oder an Wetten, die von einem staatlichen Betreiber oder einem Monopolinhaber veranstaltet werden, ermuntere. So müsse zum Beispiel Frankreich erklären, warum sie nicht-französischen Anbietern den Zugang zum Markt aus Gründen der Suchtprävention verweigere, dieser Markt aber stetig wachse.

"Bereits im April habe ich darauf hingewiesen, dass die Kommission durch den EG-Vertrag dazu verpflichtet ist, die vollständige Vereinbarkeit des einzelstaatlichen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht sicherzustellen", erklärte EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy. "Wir nehmen diese wichtige Aufgabe sehr ernst. Bei der Kommission sind zahlreiche Beschwerden von Glücksspielveranstaltern eingegangen, und ich habe stets meine Absicht bekundet, die Ermittlungen fortzusetzen. Deshalb wurde beschlossen, bei den betreffenden Mitgliedsstaaten weitere Erkundigungen einzuholen."

Gleichzeitig veröffentlicht die Kommission die Ergebnisse einer Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, Diese Studie verschaffe erstmals einen Überblick über die rechtliche Regelung des Glücksspielbetriebs in den Mitgliedstaaten der EU. Die Studie zeige, dass der Glücksspielsektor in der Europäischen Gemeinschaft Vorschriften und Regeln unterliege, die auf die Wahrung des Allgemeininteresses ausgerichtet sind. Die nationalen Regelungen verfolgten zwar im Wesentlichen vergleichbare Ziele, unterschieden sich aber dennoch erheblich und schafften Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit.

Über das Für und Wider des staatlichen Glücksspielmonopols wird nach dem Verbot des Sportwettenanbieters bwin auch in Deutschland diskutiert. Das Monopol des staatlichen Anbieters Oddset wurde Ende März vom Bundesverfassungsgericht nur unter der Bedingung bestätigt, dass die Prävention der Spielsucht effektiver betrieben werde. Bis Ende 2007 ist dafür noch Zeit. Das könnte zu einem Verzicht auf Werbung oder beliebte Fernsehshows ("5-Millionen-SKL-Show") führen. Medienvertreter plädieren daher für ein reguliertes "duales Sportwettensystem", in dem staatliche und private Anbieter existieren können. (vbr)