Bundesregierung verteidigt vorgezogenen Start der Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesjustizministerium will mit dem Inkrafttreten der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten schon zum 1. Januar 2008 eine Übergangsphase bis zum Greifen der Ordnungswidrigkeitstatbestände gewährleisten.

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Das Bundesjustizministerium will mit dem geplanten Inkrafttreten der heftig umstrittenen Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten schon zum 1. Januar 2008 sicherstellen, dass den betroffenen Telekommunikationsunternehmen eine angemessene Übergangsphase bis zum Greifen der gesetzlich vorgesehenen Ordnungswidrigkeitsbestände und Bußgeldforderungen bleibt. Dies erklärte eine Sprecherin der Behörde am heutigen Mittwoch gegenüber heise online. Beim Verstoß gegen die Auflagen gelten Bußgelder, die im Höchstfall bis zu 500.000 Euro reichen.

Die Bußgelder sollen laut dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett vor einer Woche unter anhaltenden Protesten von Medienverbänden, Datenschützern und der Opposition verabschiedete, bei der Missachtung der Gesetzesvorgaben und Speicherpflichten vom 1. Januar 2009 an verhängt werden können. Darauf könnten sich die Provider nun mit einer ausreichenden Vorlauffrist einstellen, hieß es im federführenden Ministerium. Bis dahin müsse sich beim Nichtbeachten der Vorschriften "keiner Sorgen machen, dass er bestraft wird". Man habe mit dieser Regelung auch verhindern wollen, dass die Bußgelder "gleich als Keule verstanden" würden.

Der Branchenverband Bitkom forderte vergangene Woche die Gewährung einer "ausreichenden Übergangsfrist für die betroffenen Telekommunikationsanbieter". Die Regierung hatte sich zunächst gegenüber Brüssel die Möglichkeit vorbehalten, das Inkrafttreten der Speicherpflichten rund ums Internet zeitversetzt bis Mitte März 2009 aufzuschieben. Davon ist im Kabinettsbeschluss nicht mehr die Rede: Die Bestimmungen sollen nun für alle Anbieter schon ab Januar 2008 gelten. Ginge es nach den Vorgaben der EU, müsste zumindest die Pflicht für Anbieter zum Vorhalten von Verbindungs- und Standortdaten aus dem reinen Telefoniebereich eigentlich bereits vom Herbst an gelten.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco reagierte heute sehr verschnupft auf den neuen Zeitplan der Bundesregierung. Die Provider seien von der geänderten Pflicht zur kurzfristigen Umsetzung "böse überrascht" worden, beklagt Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco. Es sei völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verbindungsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzung zu diesem Zeitpunkt implementiert werden könne. Sie sei mit der herkömmlichen Datenaufzeichnung im Telefonsektor nicht zu vergleichen. "Es geht hier nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssen neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachen", versucht Landefeld der Politik zu verdeutlichen. Denn es seien auch Daten zu speichern, die bislang kein Provider erfasse.

Die ins Spiel gebrachte "überhastete Umsetzung" stellt laut Landefeld insgesamt "eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft dar." Die Provider würden gezwungen, "kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird." Irland hat bereits in Luxemburg gegen die entsprechende EU-Richtlinie geklagt, sodass der eco gemeinsam mit Datenschützern ein Moratorium der Implementierung in nationales Recht bis zu der ausstehenden gerichtlichen Entscheidung fordert.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und bei der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)