Bundesrat drängt auf mehr Transparenz bei Verwertungsgesellschaften

Die Länderkammer sieht Nachbesserungsbedarf beim Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung. Sie warnt vor unangemessenen Benachteiligungen der Verbraucher.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 85 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung im Binnenmarkt. Er warnt in einer am Freitag angenommenen Stellungnahme (PDF-Datei) unter anderem vor unangemessenen Benachteiligungen und finanziellen Belastungen der Verbraucher durch die Arbeitspraxis von Verwertungsgesellschaften. Es sei daher nötig, ein "Verhältnismäßigkeitsgebot" ausdrücklich in der Initiative zu verankern und die Belange der Konsumenten stärker zu berücksichtigen.

Die Länderkammer begrüßt zwar die Absicht Brüssels, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die in der EU tätigen Verwertungsgesellschaften zu etablieren und die Vergabe von Lizenzen für mehrere Gebiete für die Online-Nutzung von Urheberrechten an Musikwerken zu regeln. Fraglich erscheint es ihr aber, ob der Vorstoß sein Ziel erreicht, die Zersplitterung des Repertoires auf Verwertungsgesellschaften wie die GEMA und eine Vielzahl zusätzlicher Lizenzagenturen zu beenden. Es fehlten Anreize etwa für die großen Musikverlage, ihre Repertoires einzubringen und so den gewünschten "One-Stop-Shop" für den Rechteerwerb zu ermöglichen.

Generell drängt der Bundesrat vor allem auf "mehr Transparenz, eine wirksame öffentliche Kontrolle sowie die Sicherstellung der Angemessenheit von Gebührensätzen und Abgaben für die Endverbraucher" bei Verwertungsgesellschaften. Wichtig sei es angesichts des geplanten Wettbewerbs einzelner Rechteverwaltungsorganisationen, "gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen". Die Position des Bundesrates dürfte nun in die Linie des EU-Rates mit einfließen. Parallel muss sich auch das EU-Parlament noch mit dem Entwurf befassen. (jo)