25.000 Bürger klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung

Rund 70.000 Nutzer unterstützen bereits die "Massenbeschwerde" gegen die Novelle der Telekommunikationsüberwachung - ein gutes Drittel davon hat dem federführenden Anwalt eine Prozessvollmacht für den Gang nach Karlsruhe unterschrieben.

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Rund 70.000 Nutzer haben sich bereits für die geplante "Massenbeschwerde" gegen die heftig umstrittene Novelle der Telekommunikationsüberwachung und die damit verknüpfte verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten beim Bundesverfassungsgericht registrieren lassen (PDF-Datei). Mit 25.000 Bürgern hat ein gutes Drittel davon dem federführenden Berliner Anwalt Meinhard Starostik eine Prozessvollmacht für den Gang nach Karlsruhe unterschrieben. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung, die von einem "Sturm der Entrüstung" gegen das "Schnüffel-Gesetz" spricht. Die Zahl der Beschwerdeführer hat sich damit seit der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag Anfang November noch einmal in etwa verdoppelt.

Noch prüft Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz auf seine Verfassungstauglichkeit. Anwälte, Journalisten und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben an den CDU-Politiker appelliert, das Gesetz wegen offensichtlicher verfassungsrechtlicher Mängel nicht zu unterzeichnen. Bis zu einer Entscheidung durch das Staatsoberhaupt kann die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht noch nicht eingereicht werden. Besorgten Bürger seht es somit weiter offen, sich in die lange Phalanx der Kläger online einzureihen.

Sollte Köhler in den nächsten Tagen das Gesetz unterschreiben und dieses offiziell verkündet werden, steht neben Starostik auch der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch Gewehr bei Fuß. Er will im Namen mehrerer Politiker der FDP-Bundestagsfraktion einschließlich deren parlamentarischem Geschäftsführer Jürgen Koppelin sowie der früheren Bundesminister Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum nicht nur eine eigene Beschwerdeschrift einreichen. Vielmehr plant der Rechtsanwalt auch, einen Eilantrag gegen das Gesetz zu stellen. Eigentlich sollen die neuen Vorschriften zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung bereits am 1. Januar in Kraft treten. Nur für die Anbieter von Internetdiensten ist eine Übergangsfrist bis Anfang 2009 vorgesehen.

Hirsch ist der festen Überzeugung, dass das Gesetz "grundlegende Verfassungsprinzipien in grober Weise missachtet". Er sei nicht bereit, "dem immer weiter gehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen". Der Altliberale vertrat mit Unterstützung anderer FDP-Politiker in Karlsruhe bereits andere richtungweisende Verfassungsbeschwerden wie etwa gegen den großen Lauschangriff. Über den Eilantrag zum Stopp des Gesetzes zur Massendatenlagerung dürfte beim Bundesverfassungsgericht wegen der Feiertage aber vermutlich erst Mitte Januar entschieden werden.

In Karlsruhe scheinen sich derweil schon vorab verschiedene Kammern schier darum zu reißen, wer für die Beschwerden zuständig sein soll. Eigentlich müsste die Vorratsdatenspeicherung ein Fall für den 1. Senat sein, der jüngst die heimliche Online-Durchsuchung mit großer Skepsis verhandelt hat. Der Verfassungsrichter Udo di Fabio, der sich vor kurzem sehr kritisch mit dem "Präventionsstaat" auseinandersetzte, sieht aufgrund der Umsetzung von EU-Vorgaben aber den 2. Senat am Zug. Ein Vermittlungsausschuss soll den internen Konflikt schlichten.

Zu Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)