EuGH entscheidet über Fingerabdrücke in Reisepässen

Der Europäische Gerichtshof soll auf Anfrage deutscher und niederländischer Gerichte klären, ob die EU-Verordnung zur Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässe gültig und mit Datenschutzbestimmungen vereinbar ist.

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Deutsche und niederländische Gerichte haben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die umstrittene Brüsseler Verordnung zur Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässe von 2004 gültig und mit einschlägigen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger vereinbar ist. Zum einen hat sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an das oberste EU-Gericht gewandt, nachdem der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz dort 2007 gegen die Aufnahme von Fingerabdrücken in den elektronischen Reisepass geklagt hatte. Der Jurist sieht vor allem sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Die Gelsenkirchener Richter selbst schätzen die 2007 ins Passgesetz aufgenommene Anforderung als "schwere Datenschutzverletzung" ein. Die Maßnahme bestehe den Verhältnismäßigkeitstest nicht, demzufolge sie angemessen, nötig und zweckmäßig sein müsse. Die Erkennungsfehler bei Grenzkontrollen seien hoch, begründen die Verwaltungsjuristen ihre Position. Ein weiteres Problem stelle die begrenzte Haltbarkeit der RFID-Chips dar, auf denen die biometrischen Merkmale gespeichert werden. Zudem stünden die Funketiketten im Verdacht, vergleichsweise einfach von Unbefugten ausgelesen werden zu können. Insgesamt taugten die E-Pässe nur beschränkt dazu, terroristische Angriffe zu verhindern. Parallel laufen noch Verfassungsbeschwerden gegen die Auflage.

Der oberste holländische Verwaltungsgerichtshof ist in der Sache jetzt ebenfalls an den EuGH herangetreten. Vier niederländische Bürger hatten zuvor den Rechtsweg beschritten, wie mehrere Bürgerrechtsorganisationen melden. Weil sie sich weigerten, Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, hatten die Behörden ihnen keine Personaldokumente ausstellen wollen. Der niederländische Staatsrat ist der Ansicht, dass das Ziel der Maßnahme nicht den Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen aufwiege.

Derzeit berät das Parlament in Den Haag über einen Regierungsvorstoß, wonach in Ausweisen keine Fingerabdrücke mehr gespeichert werden sollen. Andere Länder setzen weiter auf den Aufbau zentraler Register: So nahmen die Vereinigten Arabischen Emirate gerade für sich in Anspruch, mit über 103 Millionen digitalen Fingerabdrücken und über 15 Millionen Gesichtsabbildern die weltweit größte biometrische Datenbank erstellt zu haben. Damit wollen sie offiziell in das Verzeichnis der World Record Academy aufgenommen werden, da das bekanntere Guiness Buch der Rekorde keine entsprechende Kategorie enthalte. (vbr)