Schaar fordert mehr Datenschutz in der Cloud

Das verteilte Rechnen führt zur Globalisierung der Verarbeitung persönlicher Daten. Auf einer Konferenz in Uruguay suchten Datenschützer dem zu begegnen: Die Cloud dürfe nicht zur Absenkung der Datenschutzstandards führen.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

"Im Vergleich mit anderen Arten der Datenverarbeitung darf Cloud Computing nicht zur Absenkung der Datenschutzstandards führen", lautet eine Forderung von Teilnehmern der 34. Internationalen Datenschutzkonferenz, die in der vergangenen Woche in Uruguay stattfand und über die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, am Montagabend berichtete.

Laut einer Entschließung sollten Unternehmen und öffentliche Stellen sicherstellen müssen, dass Cloud-Dienste ein ausreichendes Datenschutzniveau garantieren, wenn sie damit personenbezogene Daten verarbeiten wollen. Zudem müssen datenschutzrechtliche und -technische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden ("privacy by design").

Zugleich ist in der Entschließung die Rede davon, dass sich die Cloud-Technologie noch im Entwicklungsstadium befinde. Durch verteiltes Rechnen finde die Datenverarbeitung weltweit statt, aufgrund fehlender Transparenz werde die Durchsetzung von Regelungen zum Schutz der Privatsphäre erschwert.

Vor diesem Trend der Globalisierung der Datenverarbeitung sowie mit Blick auf laufende Reformen des Datenschutzrechts in der EU, den USA und andernorts verabschiedeten die Konferenzteilnehmer auch eine Entschließung zur Zukunft des Datenschutzes. Die mit der Globalisierung verbundenen Risiken müssten "koordiniert in Angriff" genommen werden; Datenschützer sollten nach "Möglichkeiten größerer Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Rechtssystemen und Datenschutzregimen" suchen und diese nutzen.

Übersetzte Entschließungen der Internationalen Datenschutzkonferenz können auf der Website des BfDI abgerufen werden. (ssu)