Hamburger Trauermarsch beklagt Verlust der Privatsphäre

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat besorgte Bürger aufgerufen, im Rahmen einer Kundgebung an Silvester Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis zu Grabe zu tragen.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat besorgte Bürger aufgerufen, an Silvester im Rahmen einer Kundgebung Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis aufgrund der Politik der großen Koalition zu Grabe zu tragen. Mit dem Trauerzug wollen die Aktivisten am Montag den Verlust der Privatsphäre beklagen. Geplant ist, einen Sarg als Symbol für die Abschaffung von Bürgerrechten etwa mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und der damit einhergehenden Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch das Zentrum der Hansestadt zu tragen. Die von CDU, CSU und SPD beschlossene Novelle greife tief in die Grundrechte ein, da mit ihr von 2008 an das Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller Telefon-, Handy- und Internetnutzer in Deutschland verdachtsunabhängig registriert werden solle.

Der Treffpunkt für die Teilnehmer ist die Mönckebergstraße vor dem Kaufhaus "Saturn" um 13 Uhr. Von da aus wollen die Demonstranten zum Rathausplatz ziehen, wo der Sarg niedergelegt werden soll. Wie es sich für eine Beerdigung gehört, bittet der Zusammenschluss von Datenschützern, Bürgerrechtlern und Internetnutzern möglichst um das Tragen schwarzer Kleidung. Parallel zum Trauermarsch wollen die Piratenpartei Hamburg, Attac und der FoeBuD am Nachmittag Info-Tische auf der Reesendammbrücke aufbauen, um dort über die Vorratsdatenspeicherung und die zunehmende staatliche Überwachung aufzuklären.

Die Einreichung der Verfassungsbeschwerde unter Federführung des Arbeitskreises gegen die sechsmonatige Massendatenlagerung, für die dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik rund 25.000 Vollmachten von Nutzern vorliegen, verzögert sich derweil noch ein paar Tage. Hintergrund ist, dass Bundespräsident Horst Köhler (CDU) das entsprechende Überwachungsgesetz erst verhältnismäßig spät unterzeichnete und es somit noch nicht in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes verkündet werden konnte. Es soll nun aber voraussichtlich am 31. Dezember im Organ des Bundesanzeigers veröffentlicht werden und einen Tag später in Kraft treten. Vor der damit erfolgenden offiziellen Verkündung eines Gesetzes kann in Karlsruhe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dagegen vorgegangen werden. Nach der Veröffentlichung der Novelle soll die Beschwerdeschrift aber sofort eingereicht werden, um die Vorratsdatenspeicherung möglichst rasch per Eilantrag zu stoppen.

Parallel zum Arbeitskreis wollen FDP-Politiker in Karlsruhe klären lassen, ob "die millionenfache Überwachung aller Menschen in Deutschland" mit der Verfassung vereinbar sei. "Denn wem Sie per SMS, Anruf oder Mail zum neuen Jahr viel Glück wünschen, wird sechs Monate lang gespeichert", erläuterte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, den Vorstoß. "Damit sind Ihre Kontakte –­ ob im Freundeskreis oder geschäftlich –­ künftig nicht mehr Ihre Privatsache."

Selbst klagen wollen der frühere Bundestagsvizepräsident und Rechtsanwalt Burkhard Hirsch, die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum sowie der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Jürgen Koppelin. Die Liberalen wollen dafür kämpfen, "dass mit dem Silvesterfeuerwerk nicht die Grundrechte in Schall und Rauch aufgehen und mit dem Neujahrsmorgen 2008 endgültig vergangen sind". Die anlassunabhängige Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger lege "die Axt an die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates". (Stefan Krempl) / (pmz)