Bundesregierung: Handel mit Standortdaten grundsätzlich verboten

Eine Prüfung des Wirtschaftsministeriums hat ergeben, dass die Bestimmungen im Fall O2 einen Handel mit Standortdaten – auch in anonymisierter Form – nicht zulassen.

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Von
  • dpa

Der Handel mit über Handys gewonnenen Standortdaten ist nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich verboten. Ein Sprecher des für Telekommunikation zuständigen Wirtschaftsministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, Standortdaten dürften nur anonymisiert oder mit Einwilligung des Handybesitzers weitergegeben werden – und dann auch nur an "Dienste mit Zusatznutzen", etwa zur Registrierung von Verkehrsströmen. Diese engen Bestimmungen gelten nach den Worten des Sprechers auch in anderen EU-Ländern.

Hintergrund der Erläuterungen ist die Absicht des hoch verschuldeten spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica, diese Kundendaten anonymisiert zu vermarkten. Dabei könnte der Konzern auch auf Daten von Kunden seiner deutschen Mobilfunktochter O2 zugreifen.

Eine Prüfung des Ministeriums habe nun ergeben, dass die Bestimmungen im Fall O2 einen Handel mit Standortdaten – auch in anonymisierter Form – nicht zulassen, da es sich nicht um einen Dienst mit Zusatznutzen handle. Er gehe davon aus, dass die für die Beaufsichtigung zuständige Bundesnetzagentur entsprechende Schritte einleiten werde, sagte der Ministeriumssprecher weiter. (anw)