Steuererklärung: Elster fliegt in die Wolke

Künftig wollen die deutschen Finanzämter Steuererklärungen nur noch elektronisch annehmen. Die nötigen Belege sollen per Smartphone in der Elster-Cloud abgelegt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Zum 1. Januar 2014 wollen die deutschen Finanzämter nur noch elektronisch übermittelte Steuererklärungen akzeptieren. Was immer dabei an steuerrelevanten Belegen übermittelt werden muss, soll in der ElsterCloud gespeichert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern zeigt auf der Fachmesse Moderner Staat in Berlin, wie die ElsterBox in der ElsterCloud mit Belegen gefüllt wird.

Die Erfassung von steuerrelevanten Belegen wird in Zukunft zu den wichtigen Einsatzgebieten des Smartphones gehören: Der Elster-Nutzer und treue Leser von heise online ist natürlich ebenso treuer c't-Abonnement und fotografiert mit der derzeit unter Android und iOS verfügbaren Elster-App die Abo-Rechnung ab und kategorisiert das Foto unter der Rubrik berufliche Fortbildung, Fachliteratur. Alsdann drückt er den Button "Up in die ElsterBox", worauf das Foto mit dem Elster-Zertifikat verschlüsselt in der Cloud abgelegt wird.

Nach und nach füllt sich so die Box mit Tankquittungen, Reise- und Bewirtungsbelegen oder eben den Ausgaben für Fachliteratur. Über das ElsterOnline-Portal hat der Nutzer jederzeit Einblick in seine elektronische Zettelwirtschaft. Ist die Steuererklärung fällig, so können alle Belege über das Portal in das elektronische Formular im Bereich "Eigenbelege" übernommen und entschlüsselt zum Finanzamt geschickt werden. Weil die Belege beim Fotografieren mit dem Smartphone kategorisiert wurden, werden sie in der Steuererklärung automatisch den entsprechenden Feldern der Steuererklärung (etwa Anlage N) zugeordnet.

Beim Bayerischen Landesamt für Statistik ist man überzeugt, mit der ElsterBox und der physisch in München angesiedelten ElsterCloud ein Verfahren entwickelt zu haben, das die heute übliche Belegsammelei in einer Schuhschachtel ablösen kann. Durch den Zeitstempel beim Verschlüsseln und durch die Kategorisierung beim Fotografieren soll das mühselige Zusammensuchen der Steuerbelege der Vergangenheit angehören.

Bevor das in Berlin prototypisch demonstrierte Verfahren den deutschen Steuerzahlern angeboten werden kann, müssen freilich die Finanzbehörden aller Bundesländer dem in Bayern entwickelten System zustimmen. Außerdem sind gesetzliche Anpassungen erforderlich, die das Fotografieren mit dem Smartphone dem ersetzenden Scannen (PDF-Datei) gleichstellt. (vbr)