Missstände bei der Videoüberwachung von EU-Einrichtungen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx moniert bei dreizehn EU-Einrichtungen und Organen in Brüssel, dass diese seine Leitlinien zur Videoüberwachung vielfach nicht hinreichend beachten.

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat dreizehn in Brüssel ansässige EU-Einrichtungen und Organe kontrolliert und moniert, dass diese seine Leitlinien zur Videoüberwachung (PDF-Datei) von 2010 vielfach nicht hinreichend beachten. Mit einer Ausnahme werde an allen untersuchten Institutionen zwar auf die laufenden Kameras hingewiesen, erklärt Hustinx in einer Mitteilung (PDF-Datei). Lediglich eine kläre die Betroffenen darüber aber mit allen erforderlichen Informationen auf. Alle anderen hätten "noch bedeutenden Spielraum für Verbesserungen".

Bis auf zwei Stellen seien überall auf Anfrage Datenschutzerklärungen erhältlich, das stelle die Aufsichtsbehörde "hinreichend zufrieden". Leider seien sie nicht wie ausdrücklich gefordert in verständlicher Sprache verfasst.

Erfreulich sei, dass zumindest der EU-Rat, der Ausschuss der Regionen sowie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ihre Strategien zur Videoüberwachung online veröffentlicht hätten. Hustinx zeigte sich aber enttäuscht darüber, dass dies andere Gremien wie die EU-Kommission, das Parlament, die Verteidigungsagentur, der Auswärtige Dienst oder das Amt für Betrugsbekämpfung noch nicht getan hätten. Der Datenschützer, der seinen gesamten Bericht nicht veröffentlicht hat, will nun weiterhin "genau überwachen", ob die Leitlinien eingehalten werden. (anw)