USA wollen Details zu Fluggastdaten-Absprache geheim halten

Die US-Regierung hat vom EU-Rat verlangt, dass alle Akten über die Verhandlungen des neuen umstrittenen transatlantischen Abkommens zum Transfer von Passenger Name Records mindestens zehn Jahre nicht öffentlich werden.

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Die US-Regierung hat vom EU-Rat verlangt, dass alle Akten über die Verhandlungen des neuen transatlantischen Abkommens zum Transfer von europäischen Flugpassagierdaten an die US-Sicherheitsbehörden mindestens zehn Jahre der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Dies berichtet die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch, die auch die Kopie eines entsprechenden Forderungsschreibens (PDF-Datei) aus dem US-Ministerium für innere Sicherheit an die portugiesische Ratspräsidentschaft ins Netz gestellt hat. Die geheim zu haltenden Dokumenten sollen demnach alle Papiere umfassen, die Brüssel und Washington bei den Absprachen rund um den ausgedehnten Vertrag zur Weitergabe von Passenger Name Records (PNR) untereinander ausgetauscht haben. Einzuschließen seien sogar "Mitschriften von Besprechungen oder Strategien".

Weiter verlangt das Department of Homeland Security (DHS), dass alle entsprechenden Unterlagen mit dem Vermerk "Ausländische Regierungsinformationen – eingeschränkte Handhabung" versehen werden sollen. Laut Statewatch hat der Ausschuss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper), welcher der EU-Präsidentschaft zuarbeitet, auch bereits Ende August den Entwurf für ein Antwortschreiben (PDF-Datei) aufgesetzt. Demnach will der EU-Rat die Vertraulichkeit des Verhandlungsprozesses generell anerkennen. Anfragen auf Akteneinsicht sollen fallbezogen untersucht und "nach Treu und Glauben" gehandhabt werden. Dabei würden die US-Erwartungen im Lichte der anzuwendenden EU-Gesetzgebung im Gedächtnis behalten.

Dies Haltung dürfte Brüssel laut Tony Bunyan von Statewatch in Widersprüche verstricken. Ihm ist nicht klar, wie künftig Nachfragen nach PNR-Dokumenten ernsthaft abgewogen werden sollen, wenn die EU "bereits eine Beachtung des US-Vetos zugesichert hat". Die Übergabe von Fluggastdaten und ihre weitere Verarbeitung seien Gegenstand des öffentlichen Interesses und hätten Auswirkungen auf die Grundrechte und den Datenschutz der EU-Bürger. Die gesamte Dokumentation der Absprachen sollte daher der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt werden für eine breite Diskussion. Zudem werfe der Fall Fragen auf rund um künftige sensible Verhandlungsprozesse mit den Vereinigten Staaten. Nicht zuletzt habe die EU bereits selbst Papiere wie ein Schreiben (PDF-Datei) des DHS zu den Gesprächen online gestellt, die von dem Geheimhaltungsbegehr betroffen seien.

Elf Abgeordnete der Fraktion der Liberalen im EU-Parlament wollen derweil testen, wie weit die Informationsfreiheit in der Angelegenheit geht. Sie haben beim Rat und bei der EU-Kommission Zugang zu "allen Dokumenten" rund um die Verhandlung des neuen PNR-Abkommens sowie die Papiere rund um das Vertraulichkeitsansinnen der USA verlangt. Zusätzlich wollen sie Einsicht in die Arbeit der auf höchster politischer Ebene angesiedelten Kontaktgruppe zum Datenschutz zwischen Brüssel und Washington nehmen.

Ein Schachzug des DHS rund um den Schutz der PNR-Informationen hat bei Bunyan zudem die Frage aufgeworfen, inwieweit die EU-Verhandlungsseite unter der damaligen deutschen Ratspräsidentschaft wusste, dass es die USA mit ihren anfangs herausgestrichenen Vorkehrungen zur angemessenen Behandlung der sensiblen Daten nicht wirklich ernst meinen würden. Grund zu der Vermutung gibt dem britischen Bürgerrechtsverfechter die bald nach Unterzeichnung der PNR-Vereinbarungen verkündete Ansage der US-Regierung, dass dem DHS weite Ausnahmen von einem der wichtigsten Datenschutzgesetze der USA in Form des so genannten Privacy Act gewährt worden seien.

Nicht mehr der Regulierung unterfallen demnach alle im Arrival and Departure Information System (ADIS) des Heimatschutzministeriums aufbewahrten Informationen zur Ein- und Ausreise von Immigranten und US-Bürgern, wenn diese zum Zwecke der nationalen Sicherheit, der Strafverfolgung oder im Rahmen von Geheimdienstaktivitäten abgerufen werden. Eingeschlossen sind auch PNR-Daten, wie das DHS im August im Rahmen der Umgestaltung des Screenings von Flugreisenden bekannt gab (PDF-Datei).

Nach EU-Parlamentariern kritisierten vor kurzem EU-Datenschützer das PNR-Abkommen scharf als reinen Rückschritt. Prinzipiell zu bemängeln sei, dass die Garantien zum Schutz personenbezogener Daten "erheblich niedriger sind als die der vorherigen Vereinbarung und dass auf wichtige Fragen und Defizite nicht eingegangen wird". Von den in Brüssel und Washington zunächst herausgestrichenen angeblichen teilweisen Verbesserungen beim Datenschutz ist in der Stellungnahme nicht die Rede.

Siehe zum Abkommen über den Transfer der Passenger Name Records auch:

(Stefan Krempl) / (jk)