Landgericht Bonn: Telekom muss bei iPhone 5 auf Netlock hinweisen

Nach einer Entscheidung des Gerichtes muss die Deutsche Telekom beim Bewerben des neuen iPhones darauf hinweisen, dass sie dieses nur mit Netzsperre vertreibt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Die Deutsche Telekom darf das iPhone 5 nicht mehr länger bewerben ohne dabei auf die feste Bindung an die eigene SIM-Karten hinzuweisen. Dies hat das Landgericht Bonn in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden. Die Wettbewerbszentrale hatte die Bewerbung des iPhones als irreführend beanstandet, weil der Netzbetreiber nicht über "ein wesentliches, kaufentscheidendes Merkmal des Angebots" informiert habe. Die Netzsperre schränke die Nutzung des Gerätes schließlich "erheblich ein" – dieser Argumentation folgte das Landgericht Bonn.

Entfernung der iPhone-Netzsperre per Webformular bei der Telekom – allerdings erst nach zwei Jahren

Der Hinweis auf die feste Netzbindung des iPhone 5 fand sich lediglich in einer FAQ und beim letzten Schritt des Bestellvorganges führte die Telekom den Hinweis auf einen "SIM-Lock" auf. Dabei habe der Netzbetreiber zudem versäumt, über die Voraussetzungen zur Aufhebung der Netzsperre zu informieren, monierte die Wettbewerbszentrale. Inzwischen hat der Mobilfunkanbieter in Reaktion auf die Entscheidung eine Fußnote auf seiner iPhone-5-Seite hinzugefügt, die kleingedruckt darauf hinweist, dass das iPhone 5 nur mit einer "entsprechenden SIM-Karte der Telekom" nutzbar sei.

Die Telekom bietet das iPhone 4S seit Sommer 2012 Netlock-frei an, war mit dem iPhone 5 aber zur Netzsperre zurückgekehrt. Vodafone zog kurze Zeit später nach und verkauft das neue iPhone ebenfalls nur noch mit fester Bindung an das eigene Netz – zuvor war es dort ohne Netlock erhältlich und ließ sich dadurch mit der passenden SIM-Karte eines beliebigen Anbieters nutzen. Apple führt das iPhone 5 ohne Netzsperre und ohne Vertragsbindung zum vollen Preis, der bei 680 Euro beginnt. O2 führt es ebenfalls Netlock-frei, subventioniert den Gerätepreis aber in geringerem Umfang als Vodafone und Telekom.

Die iPhone-Entsperrung ist sowohl bei Telekom als auch Vodafone nach Ende der zweijährigen Vertragslaufzeit kostenlos möglich – der Nutzer muss sich dafür aber aktiv an den Netzbetreiber wenden. (lbe)