EFF: Datenschutz bei E-Book-Readern auf dem Prüfstand

Die Electronic Frontier Foundation hat die Datenschutzbestimmungen mehrerer E-Book-Reader verglichen und große Unterschiede festgestellt. Das Ergebnis gilt zwar für die USA, ist aber auch für deutsche Leser nicht uninteressant.

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Wer ein E-Book liest, gibt mehr Privatsphäre auf als jemand, der in Bibliotheken und Buchläden nach Lesestoff sucht und zuhause gedruckte Bücher liest. Das ist das zentrale Ergebnis eines Überblicks über die Datenschutzbestimmungen verschiedener E-Book-Reader, den die Electronic Frontier Foundation erstellt hat. Verglichen wurden unter anderem Google Books, Amazons Kindle, Kobo, Sony Reader, das Internet Archive und Adobe Content Server. Auch wenn die EFF dabei die Rechtslage in den USA unter die Lupe genommen hat, sind die Ergebnisse auch für deutsche Nutzer interessant.

Am besten schneidet dabei Adobe Content Server ab. Die Software und Kopierschutzlösung, die den Kern einer ganzen Reihe von Readern bildet, könne gar keine Informationen über das Kauf- und Leseverhalten sammeln und diese deswegen auch nicht weitergeben. Ähnlich gut sei der Datenschutz daneben nur noch beim Internet Archive, außer man nutzt die Möglichkeit, Bücher auszuleihen.

Über Kindle-Leser sammelt Amazon so einige Informationen.

(Bild: Amazon)

Laut der Tabelle, in der die EFF ihre Ergebnisse zusammengetragen hat, speichern mindestens fünf Anbieter, wonach Nutzer auf ihren Plattformen gesucht haben. Was genau danach über das Leseverhalten eines Nutzers gesammelt wird, sei bei den meisten Anbietern unklar. Sicher sei jedoch, dass Amazon und Google bestimmte Daten speichern, beispielsweise die letzte gelesene Seite. Zumeist werde darüber hinaus auch protokolliert, was ein Kunde auf den eigenen Plattformen gekauft hat. Ob dies auch für Inhalte gilt, die aus anderen Quellen stammen, sei dagegen fast immer unklar.

Die jeweils zusammengetragenen Daten könnten Nutzer lediglich bei Kobo korrigieren. Bei den anderen Anbietern gelte: Sofern sie Daten sammeln, können höchstens einige davon vom Nutzer bearbeitet oder gelöscht werden. Prinzipiell könnten solche Daten bei den meisten Anbietern auch ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben werden. Dem könnten die Leser aber fast immer widersprechen. Bei Google sei es dagegen anders herum, hier müssen die Nutzer der Verwendung durch Dritte zustimmen. (mho)