Sachsen-Anhalt will Polizeigesetz deutlich verschärfen

Der Gesetzesentwurf der schwarz-roten Koalition sieht unter anderem vor, dass Strafverfolger den Mobilfunkverkehr unterbrechen und Staatstrojaner zum Abhören von Internet-Telefonaten einsetzen dürfen.

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Der Landtag Sachsen-Anhalt berät derzeit über einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) der schwarz-roten Regierung zur Novellierung des Polizeirechts. Der Vorstoß zur "Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung", der in der Woche vor Weihnachten durchs Parlament geschleust werden soll, sieht umfangreiche neue Befugnisse für die Strafverfolger vor. So sollen sie etwa den Mobilfunk abschalten und Staatstrojaner zum Abhören von Internet-Telefonaten einsetzen dürfen.

"Die Polizei kann von jedem Diensteanbieter verlangen, Kommunikationsverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern", heißt es im geplanten neuen Paragrafen 33 des Entwurfs. Voraussetzung muss die unvermeidliche "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" sein. Der Eingriff sei "unverzüglich herbeizuführen und für die Dauer der Anordnung aufrechtzuerhalten", heißt es weiter. Der Polizei soll es zudem gestattet sein, selbst zu diesem Zweck "technische Mittel einzusetzen".

"Örtlichen Bereich, Zeit und Umfang der Maßnahmen ordnet der Behördenleiter oder ein von ihm Beauftragter an", geht aus der Vorlage hervor. Erst im Nachhinein soll die Polizei "unverzüglich eine richterliche Bestätigung" einholen müssen, wenn die Blockade länger als zwei Tage fortgeführt werden soll. Bisher ist der Einsatz entsprechender "Jammer" etwa zum Unterbrechen des Mobilfunks trotz schwerer Bedenken der Netzbetreiber in manchen Bundesländern in Justizvollzugsanstalten erlaubt. Der großen Koalition in Sachsen-Anhalt geht es laut Begründung dagegen vor allem um das Verhindern von Sprengstoffanschlägen.

Weit gefasst sind auch die vorgesehenen Kompetenzen zum Erheben von Telekommunikationsinhalten und deren Begleitumstände wie Verbindungs- oder Standortdaten. Generell soll der Einsatz entsprechender Mittel erneut präventiv zur Gefahrenabwehr möglich sein. Außer bei Gefahr in Verzug ist hier eine Richtergenehmigung einzuholen. Paragraf 17 b bezieht sich auf die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das heimliche Eindringen in ein informationstechnisches System, um auch gegebenenfalls verschlüsselte Internet-Telefonie abhören zu können. An dem Rechner oder IT-Gerät sollen dabei nur Veränderungen vorgenommen werden, "die für die Datenerhebung unerlässlich sind". Eingeschränkt wird die Erlaubnis auf Inhalte eines laufenden Telekommunikationsvorgangs. Experten warnen aber seit Langem, dass nach Installation eines Abhörtrojaners die Grenzen zu einer umfassenderen Online-Durchsuchung eines Systems fließend sind.

Die Initiative sieht sowohl beim Belauschen der Telekommunikation als auch bei der gleich mit angepackten Reform des Großen Lauschangriffs den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung vor, wie ihn das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat. Daten dürfen demnach durch Observation oder den Einsatz technischer Mittel von vornherein nur erhoben werden, soweit nicht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Informationen aus der an sich absolut geschützten Intimsphäre betrifft. Trotzdem bestehen bleiben soll aber zugleich die Befugnis, "die Daten weiterhin aufzuzeichnen und automatisiert zu speichern", wie aus der Begründung hervorgeht. Dies sei etwa nötig, wenn eine Unterredung in einer fremden Sprache erfolge. Den Kernbereich berührende Inhalte müssten dann nach einer Prüfung im Nachhinein gelöscht werden.

Das schon im Sommer vorgelegte Papier sieht eine Reihe weiterer Befugnisse vor, etwa zum Orten von suizidgefährdeten oder hilflosen Personen mithilfe eines IMSI-Catchers, zum Anfertigen von Videoaufzeichnungen zur Eigensicherung von Vollzugsbeamten "bei Anhalte- und Kontrollsituationen" oder zum Anordnen von DNA-Analysen zur Identifizierung von hilflosen Personen und Toten. In die öffentliche Aufmerksamkeit rückte der Entwurf im Rahmen einer Anhörung vergangene Woche. Besonders umstritten war dabei etwa der ebenfalls vorgesehene polizeiliche AIDS-Zwangstest "zur Abwehr einer Infektionsgefahr".

Bereits im Vorfeld forderte der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose, unter anderem die Bestimmungen zur präventiven Telekommunikationsüberwachung oder zur Rasterfahndung aus dem Entwurf zu streichen. Verbände der Polizeigewerkschaften begrüßten das Vorhaben dagegen prinzipiell, plädierten an einigen Stellen aber für Ausweitungen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) etwa sprach sich dafür aus, die neuen Kompetenzen zum Durchführen verdeckter Datenerhebungen in Wohnräumen oder im Internet auch ausdrücklich allgemein zur "Verhütung schwerwiegender Straftaten" vorzusehen. Auch würden eine Vielzahl von Fallbeispielen aus der polizeilichen Praxis die Erforderlichkeit einer prinzipiellen polizeilichen Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen belegen. (jk)