Brüssel startet neue Umfrage zur Copyright-Durchsetzung

Die für den Binnenmarkt zuständige Generaldirektion führt eine Konsultation über die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern durch. Dabei geht es auch um "Three Strikes”.

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Die für den Binnenmarkt zuständige Generaldirektion der EU-Kommission hat erneut eine Konsultation über die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern begonnen. Auf Basis der gesammelten Informationen könnten Effizienz und Kosten eingeschätzt werden, heißt es in einem Schreiben (PDF-Datei). Auskünfte von Klägern oder Beklagten etwa in Copyright-Auseinandersetzungen seien besonders willkommen.

Brüssel will anderem herausbekommen, welchen Gesamtschaden Verstöße gegen Urheber- oder Patentrechte sowie verwandte Schutzrechte anrichten. Ferner möchte sie wissen, wie sich solche Verstöße spezifisch auf Forschung, Entwicklung und Innovation auswirkten.

Die Generaldirektion will auch in Erfahrung bringen, ob es Schwierigkeiten bei der Ermittlung in solchen Fällen gibt. Auch die Meinung zu Verfahren der "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen, interessiert Brüssel. Die Umfrage, die bis Ende März läuft, streift zahlreiche weitere Bereiche wie alternative Schlichtungsmechanismen, Erfolgsquoten vor Gericht und die Motive für eine Klage.

Derzeit regelt die Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) etwa den Auskunftsanspruch zur Abfrage der Bestandsdaten von Anschlussinhabern hinter IP-Adressen. Einen ersten Fahrplan zur Überarbeitung und Verschärfung der Direktive legte die Kommission schon im Februar vor. Auch dazu hatte sie zuvor eine Konsultation durchgeführt, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führte. (vbr)