Änderung im Steuerrecht: Fahrräder statt Dienstwagen

Fahrräder werden künftig steuerlich genauso behandelt wie Firmenwagen. Ohne zusätzliche eigene Kosten können Firmen ihren Mitarbeitern auf die Sättel helfen, lautet die Vision, die von einer Neuregelung des deutschen Steuerrechts ausgelöst worden ist

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Von
  • Martin Franz

Fahrräder werden künftig steuerlich genauso behandelt wie Firmenwagen. Was sich im ersten Moment mindestens ungewohnt anhört, könnte nach Ansicht einiger Verbände und Anbieter zu einer kleinen Verkehrsrevolution in deutschen Betrieben führen. Ohne zusätzliche eigene Kosten können Firmen ihren fahrradbegeisterten Mitarbeitern auf die Sättel helfen, lautet die Vision, die ausgerechnet vom deutschen Steuerrecht ausgelöst worden ist.

Fahrräder können ab sofort steuerlich wie Dienstwagen behandelt werden.

(Bild: ADFC/Jens Lehmkühler)

Rückwirkend für das Jahr 2012 sind die Finanzämter nämlich angewiesen, Dienstfahrräder steuerlich genauso zu behandeln wie Dienstautos. Bislang war es vor allem Managern vergönnt, gewissermaßen als Gehaltsbestandteil regelmäßig ein neues Auto vor die Tür gestellt zu bekommen, frei auch zur privaten Nutzung. Das ist nun auch mit Fahrrädern möglich, zu ähnlichen steuerlichen Konditionen: Ein Prozent des Listenpreises muss der Nutzer als geldwerten Vorteil versteuern, für die zurückgelegten Strecken fällt anders als beim Auto aber keine weitere Zahlung an.

„Wir rechnen zwar nicht mit einem Riesen-Boom“, sagt der Sprecher des Zweirad-Industrieverbandes (ZIV), Stefan Schreyer, in Bad Soden bei Frankfurt. „Aber jedes Unternehmen, das statt einer Limousine ein Dutzend Bikes anschafft, wäre ein toller Gewinn auch für die Umwelt.“ Neben der Branchen-Lobby haben sich unter anderem der ADFC und der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD für die Änderung des Steuerrechts engagiert.

Wie bereits bei den Autos dürften vor allem Leasing-Unternehmen zum Zuge kommen, die den Firmen das umständliche Handling der Mitarbeiterfahrzeuge abnehmen. Notwendig ist einzig ein Rahmenvertrag mit einer Leasingfirma, die ihrerseits regionale Fahrradläden als Vertriebspartner benennt und die Abwicklung übernimmt. Das Fahrrad-Modell kann sich der Beschäftigte dann jeweils selbst in den Partnerläden aussuchen.

Dabei können durchaus hochwertige und teure Räder herauskommen, sagt Ulrich Prediger, Geschäftsführer des Fahrrad-Leasing-Pioniers LeaseRad aus Freiburg. „Wir rechnen mit einem E-Bike-Anteil von mindestens 80 Prozent.“ Auf ihnen kommt man auch im Anzug nicht so leicht ins Schwitzen, lautet das gängige Argument. 1500 bis 2000 Euro sind übliche Listenpreise für die schnellen Elektro-Räder, für Spitzenmodelle kann man aber auch 6000 Euro anlegen. Als Leasingnehmer tritt der Arbeitgeber auf.

Welche Leasingrate inklusive Versicherung unter dem Strich beim radelnden Angestellten hängenbleibt, hängt von einigen Variablen ab. Wenn sie direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, sinkt je nach Einkommen und Steuerklasse die Steuer- und Sozialabgabenlast – der Staat zahlt das neue Fahrrad ein bisschen mit. Zudem könnte sich der Arbeitgeber mit einem Obolus beteiligen, muss es aber nicht. Mindestens im Vergleich zur Eigenanschaffung kämen die Leasingräder aber immer billiger, verspricht Prediger. Erste Firmenkunden wie Eos im bayerischen Krailling gibt es bereits, auch die Lufthansa oder die Deutsche Bank prüfen.

Nach drei Jahren Laufzeit zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zum Dienstauto: Das weit billigere Bike ist nahezu abgezahlt und geht für eine geringe Restzahlung an den Nutzer, der es wiederum privat verkaufen könnte. Eine Rücknahme durch das Leasing-Unternehmen ist nicht vorgesehen. (dpa)

(mfz)