Bundesrat plädiert für "Wissenschaftsschranke" im Urheberrecht

Die Länderkammer hat den vom Bundestag bereits verabschiedeten Entwurf zur erneuten zweijährigen Verlängerung der Intranetklausel im Urheberrechtsgesetz passieren lassen, aber unverzüglich Nachbesserungen gefordert.

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Der Bundesrat hat den vom Bundestag Ende November verabschiedeten Entwurf zur erneuten zweijährigen Verlängerung der Intranetklausel im Urheberrechtsgesetz (UrhG) am Freitag passieren lassen. Demnach dürfen Lehrer und Wissenschaftler vorerst weiterhin "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" für Bildungszwecke in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich machen. Die von Verlagen abgelehnte Bestimmung wird von der Rechtsprechung restriktiv ausgelegt.

Die Länderkammer bedauerte zugleich in einer Entschließung (PDF-Datei), dass das Parlament mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss der Forderung der Länder nicht gefolgt sei, der Regel unbefristet Geltung zu verschaffen. Dies sei für Bildungs- und Wissenschaftsbereich grundsätzlich von großer Bedeutung, da Schulen und Hochschulen "dauerhafte Sicherheit im digitalen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien brauchen". Die nun vierte Befristung von Paragraf52aUrhG im Lauf von elf Jahren sei dem nicht zuträglich.

Der Bundesrat rügt ferner, dass das Gesetz sehr spät in den Bundestag eingebracht worden sei. Eine rechtzeitige verfassungsgemäße Beteiligung der Länder sei so nicht mehr möglich gewesen. Andererseits wäre die Klausel ausgelaufen, was auf jeden Fall verhindert werden sollte. Zugleich brachte die Kammer ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die Bundesregierung "unverzüglich und in enger Abstimmung mit den Ländern die Arbeiten an einer breiter und allgemeiner gefassten Bildungs- und Wissenschaftsschranke aufnimmt". Mit dem Begriff ist gegenwärtig eine Debatte über Ausweitungen der Nutzerrechte von Forschern, Lehrern und Auszubildenden verknüpft, die sich etwa auch auf elektronische Leseplätze in Bibliotheken oder die Vervielfältigung von E-Books beziehen könnten.

Keine Einwände brachte die Länderkammer gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit der die Schutzdauer für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre ausgeweitet werden soll. Als Profiteure bezeichnet der Vorstoß, der auf eine 2009 verabschiedete EU-Richtlinie zurückgeht, vor allem die beteiligten ausübenden Künstler und die Hersteller von Tonträgern. Kritiker monieren, dass es schon auf EU-Ebene weniger um die Künstler als vielmehr um die Pfründe der übrigen Rechteinhaber und der Musikindustrie gegangen sei. (gil)