Klarnamenzwang: Datenschützer droht Facebook mit Zwangsgeld

Das Unabhängige Datenschutzzentrum in Kiel verlangt vom sozialen Netzwerk, den Nutzern die Wahl zu lassen, echte Daten oder ein Pseudonym zu nutzen.

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Das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holsteins (ULD) hat auf die Weigerung von Facebook reagiert, pseudonyme Konten einzurichten. Falls den Nutzern nicht innerhalb von zwei Wochen die Wahl gelassen wird, Echtdaten oder ein Pseudonym zu verwenden, müsse der Betreiber des sozialen Netzwerks 20.000 Euro Zwangsgeld zahlen, heißt es in einer ULD-Mitteilung.

Das ULD beruft sich auf Paragraf 13, Absatz 6 des Telemediengesetzes (TMG). Dort heißt es, "der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist". Facebook, das sich nach eigenen Angaben am irischen Datenschutzrecht orientiert, meint hingegen, für das Unternehmen gelte die Regel nicht, sie verstoße gar gegen höherrangiges europäisches Recht.

ULD-Leiter Thilo Weichert erklärt, es sei "nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt". Mit den Verfügungen gegen Facebook in den USA und Irland wolle das ULD erreichen, dass geklärt werde, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist.

[Update 17.12.2012 16:08]:

Facebook konterte laut dpa, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. "Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind." Facebook werde energisch dagegen vorgehen. Das Unternehmen agiere konform mit europäischen Datenschutzbestimmungen, betonte ein Sprecher. "Facebook hat schon immer eine Klarnamenpolitik verfolgt, weil wir glauben, dass die Verwendung der wahren Identität eine bestimmte Sicherheit mit sich bringt, und dass unsere Nutzer von dieser Sicherheit profitieren." (anw)