Instagram will Nutzerdaten mit Facebook teilen

Ab Mitte Januar hat der Foto-Dienst durch eine neue Datenschutzerklärung die Möglichkeit, Daten seiner Nutzer an den neuen Besitzer Facebook weiterzugeben.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Instagram auf dem iPhone

Ab Mitte Januar 2013 kann Instagram Nutzerdaten mit Facebook teilen – dies geht aus der neuen Datenschutzerklärung hervor, die der Foto-Dienst gemeinsam mit aktualisierten Nutzungsbedingungen am Montag veröffentlicht hat. Die überarbeiteten Richtlinien sollen Instagram helfen, "leichter als Teil von Facebook zu funktionieren". Das soziale Netzwerk hatte die Kaufabsicht im Frühjahr 2012 bekanntgegeben und konnte Instagram mit den nötigen Genehmigungen schließlich im September übernehmen.

Mit der neuen Datenschutzerklärung hält sich Instagram offen, Nutzerinhalte und Informationen beispielsweise aus Cookies, Geräte-IDs, Ortsdaten oder Nutzungsdaten mit Facebook zu teilen. Dies solle unter anderem dabei helfen, besser auf Spam oder Systemprobleme reagieren zu können, erklärt der Foto-Dienst. Nichts habe sich geändert was die Rechte an den Bildern angehe, betont Instagram – auch könne der Nutzer seine Fotos weiterhin nur für einen begrenzten Kreis an Personen zugänglich machen.

Eine neue Klausel der Nutzungsbedingungen gibt nun vor, dass der Nutzer stets "wahre, fehlerfreie, aktuelle und komplette Angaben" zu seinem Instagram-Account aufzuführen habe. Facebook ist mit seiner Klarnamenpolitik bei Datenschützern mehrfach auf Widerstand gestoßen – derzeit droht das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holsteins (ULD) mit einem Zwangsgeld, falls das soziale Netzwerk keine Pseudonyme zulassen sollte.

Das Austauschen von Informationen mit Facebook ermögliche ein "besseres Erlebnis" für die eigenen Nutzer, glaubt Instagram und verspricht, die "Kern-Funktionen der App" nicht zu ändern.

[Update 18.12.2012 12:15 Uhr] Eine erweiterte Passage in den neuen Nutzungsbedingungen räumt Instagram außerdem ein, bei Werbeaktionen den Nutzernamen, das Nutzerbild und Fotos (mit Metadaten) anzuzeigen ohne den Nutzer dafür zu bezahlen – dies solle dem Fotodienst dabei helfen "interessante bezahlte Inhalte oder Promotions" anzubieten. Der Abschnitt scheint sich auf die Darstellung bestimmter Nutzer-Inhalte auf Instagram bei einer Nutzer-Teilnahme an Werbeaktionen zu beschränken – ein Verkauf von Bildern durch Instagram, wie mancherorts befürchtet, ist dadurch nicht abgedeckt. Instagram hat sich zu der neuen Passage bislang nicht konkret geäußert.

[Update 18.12.2012 12:55]: In einer ersten Reaktion auf Anfragen auf Facebook erklärte Tina Kulow, Pressesprecherin von Facebook Deutschland: " Instagram ist nicht in dem 'Fotoverkaufsbusiness'. Alles andere ist Spekulation." Die Regelungen von anderen Diensten seien sehr ähnlich; wenn man sich Services im Internet anschaue, brauche man bestimmte Genehmigungen, um zum Beispiel Daten mit einem anderen Service oder einem Account zu verknüpfen. (lbe)