EU-Kommission informiert Verbraucher über ihre Onlinerechte

Auf 20 Seiten in 22 Sprachen bietet die EU-Kommission nun eine Broschüre an, die Verbraucher leicht verständlich über ihre Rechte im Netz informiert.

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Von
  • Falk Lüke

Mit einer Broschüre will die EU-Kommission Verbrauchern ihre Internet-Rechte verdeutlichen: Auf 20 Seiten fassen die Autoren zusammen, was Verbraucher über ihre Rechte zum Netz am dringendsten wissen sollen und was das Europarecht hierfür vorgibt. Ob Internetzugang, Fernabsatzrecht – also das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen über das Netz –, Vertragsbedingungen oder unlautere Geschäftspraktiken: die Broschüre "Kodex der EU-Onlinerechte" (PDF-Datei) fasst kurz und verständlich die derzeit geltenden EU-Verbraucherrechte zum Netz zusammen, sie ist am heutigen Donnerstag in 22 Sprachen auf der Website der Generaldirektion Digitale Agenda veröffentlicht worden. Die Verbraucheraufklärung durch leicht verständliche Rechtsinformationen gehört zu den Zielen, die sich die EU-Kommission gesetzt hat.

Allerdings hat die Broschüre auch einen kleinen Haken: sobald Recht angewendet wird, ist es oft eine Frage der Interpretation im Einzelfall. So sind einige der Zusammenfassungen bereits Interpretationen der Rechtslage, die nicht zwangsläufig von Gerichten genau so gesehen werden müssen. Einzelne der beschriebenen Rechte sind auch nicht zwangsläufig identisch von europäischem in nationales Recht übertragen worden, sofern notwendig. So dürften sich deutsche Politiker etwas die Augen reiben, wenn sie in der Broschüre lesen dürfen, das "Universaldienstprinzip" garantiere allen Bürgern ein Recht auf einen Anschluss mit "Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, und die Bereitstellung von Sprachtelefondiensten ermöglichen". In Deutschland ist der genaue Umfang des Universaldienstprinzips und seine Durchsetzung in Form des Breitbandausbaus nach wie vor umstritten. (anw)