Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen ProSiebenSat1 und RTL

Die beiden Sendergruppen müssen insgesamt 55 Millionen Euro zahlen, da sie sich bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrig abgesprochen haben sollen.

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Von
  • dpa

Die Sendergruppen ProSiebenSat1 und RTL werden in den nächsten Jahren ihre wesentlichen TV-Programme nicht verschlüsseln. Dies sagten sie im Zuge einer Vereinbarung mit dem Bundeskartellamt zu. Die Wettbewerbsbehörde verhängte nach seit Mai 2010 laufenden Ermittlungen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen und zwei Verantwortliche.

Den Unternehmen werde vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben, teilte die Behörde mit. Die beiden Sendergruppen sagten verbindlich zu, ihre wesentlichen Free-TV-Programme in SD-Qualität ab 2013 für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV.

"Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales Free TV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen", erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Nach Feststellungen des Kartellamts haben sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005 und 2006 darüber abgesprochen, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität künftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.

Mit dem Ende der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Beide Unternehmen haben sich allerdings schon bereit erklärt, das Verfahren einvernehmlich zu beendigen. (anw)