Neues Gesetz soll Abzockerei am Telefon und im Internet stoppen

Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einem Gesetz, durch das unter anderem Gewinnspielverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können sollen.

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Ein neues Gesetz soll die Bürger besser vor dubiosen Gewinnspielen am Telefon und überteuerten Abmahnungen im Internet schützen. Zurzeit werde an einem Gesetzentwurf gearbeitet, berichtet Derwesten.de der WAZ-Mediengruppe. Der Entwurf des Justizministeriums werde zwischen den Ministerien abgestimmt, bevor er so bald wie möglich im Bundeskabinett landen soll.

Verbraucherschützer fordern seit Monaten eine Verschärfung des seit 2009 geltenden "Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen". Seitdem können Kunden zwar leichter aus telefonisch geschlossenen Verträgen wieder aussteigen. Nicht aufgenommen wurde seinerzeit die Länder-Forderung, wonach telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten.

Nun will die Bundesregierung eine Regelung erreichen, nach der Gewinnspielverträge künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Dabei geht es um Angebote am Telefon, sich in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen eintragen zu lassen. Die Anrufer fragen nach der Kontoverbindung, dabei weisen sie oft auf angeblich in Aussicht stehende Gewinnausschüttungen hin. Später werden Mitgliedsbeiträge abgebucht, die monatlich häufig um die 50 Euro und mehr betragen.

Auch soll die seit 2009 geltende Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro erhöht werden. Außerdem will die Bundesregierung ein Gesetz durchsetzen, durch das die Abzockerei auch im Internet und beim Inkasso eingrenzen soll. Die Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubter Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen, sollen streng begrenzt werden.

Die Bundesnetzagentur verhängte 2011 Strafzahlungen von rund 8,4 Millionen Euro gegen Call Center und ihre Auftraggeber. Das waren 15 Mal so viel wie im Vorjahr, als die Höhe der Bußgelder rund 569.000 Euro betrug. 2011 gingen bei der Bundesnetzagentur 30.231 schriftliche Beschwerden ein, gut 13.200 weniger als im Jahr davor. Der Wert lag damit wieder in etwa auf dem Niveau von 2009.

(anw)