Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand

Ein gewerblicher Facebook-Seiten-Betreiber wurde abgemahnt, weil er auf seiner Pinnwand die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht hat.

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Von
  • Holger Bleich

Viele Funktionen, die Facebook seinen Nutzern bietet, sind nach deutschem Recht problematisch. Dies gilt für die mangelhaften Möglichkeiten, ein einwandfreies Impressum zu platzieren, vor allem aber für Kollisionen mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie Google generiert Facebook nämlich zu vermeintlich harmlosen Links der Nutzer Text-Snippets und Vorschaubilder.

So galt es nur als Frage der Zeit, bis die ersten Nutzer wegen einer solchen Vorschau abgemahnt werden. Nun ist es soweit: Die Berliner Rechtsanwaltkanzlei Pixel.law hat einen gewerblichen Facebook-Seiten-Betreiber abgemahnt, weil er auf seiner Pinnwand die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht hat. Der Betreiber hat lediglich die "Teilen"-Funktion genutzt und den Haken bei "kein Miniaturbild" nicht gesetzt. Deshalb hat die Plattform wie üblich ein Bild der geteilten Seite als Miniaturvorschau auf der Pinnwand gezeigt.

Die angebliche Fotografin fordert als Urheberrechtsinhaberin die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz (1200 Euro) und die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (546 Euro). Rechtsanwalt Frank Weiß, der den Abgemahnten vertritt, erklärte in seinem Blog, man werde "kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu bejahen". Der Fall mache "wieder einmal deutlich, wie schnell man sich durch unbedachtes Handeln erheblichen Forderungen ausgesetzt sehen kann". Wer derartige Abmahnungen vermeiden wolle, solle "derartige Verlinkungen ausschließlich ohne Miniaturbild bei Facebook teilen."

In einer ersten Stellungnahme zu dem Fall verweist Facebook lediglich auf seine Nutzungsbedingungen. Sowohl in der Erklärung der Rechte und Pflichten als auch in den Gemeinschaftsstandards werde darauf verwiesen, dass Nutzer die Rechte anderer respektieren sollen, und dass stets die Möglichkeit gegeben sei, Beschwerden über eine Verletzung am geistigen Eigentum zu melden. (hob)