Kindesmissbrauch trotz elektronischer Fußfessel

Einige Jahre saß er wegen Kindesmissbrauchs in Haft, 2011 wurde er entlassen. Dann soll ein 41-Jähriger sich wieder an einem kleinen Mädchen vergangen haben – und das obwohl er eine elektronische Fußfessel trug.

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Von
  • dpa

Trotz Überwachung mit elektronischer Fußfessel soll ein verurteilter Sexualstraftäter ein Kind missbraucht haben. Er muss sich seit heute vor dem Landgericht München verantworten.

Der heute 41 Jahre alte Angeklagte war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem er die Gefängnisstrafe verbüßt hatte, kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Er wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen. Anschließend trug er die Fußfessel, die weitere Straftaten verhindern sollte. Dennoch soll er sich im April 2012 an einem damals sieben Jahre alten Mädchen vergangen haben.

Anhand der Daten dieser Fußfessel konnte die Polizei feststellen, dass sich der Mann zur Tatzeit in der Wohnung des Mädchens aufgehalten hatte. In den Wochen danach unterließ es der Mann entgegen den Anweisungen aber, den Akku seiner Fußfessel regelmäßig aufzuladen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Der Fall war im Juli bekanntgeworden und hatte für eine neue Diskussion um Fußfesseln gesorgt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten die Fußfessel für Schwerkriminelle damals als unzureichend kritisiert. Die Strafrechts-Psychologin Gunda Wößner sprach im ZDF-Interview auf "heute.de" von einem suggerierten Sicherheitsgefühl. "Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die GPS-Datenübermittlung in Echtzeit sehr fehleranfällig ist", sagte die Wissenschaftlerin vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Vor allem bei Sexualstraftätern sei die Überwachung problematisch.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete die Fessel als Notlösung: "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Notbehelf für die Fälle, in denen uns die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zwingt, auch gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter nach Verbüßung ihrer Strafe zu entlassen." (anw)