US-Staatsanwältin bedauert Tod von Swartz

Carmen Ortiz, die zuständige Staatsanwältin im Fall Aaron Swartz, zeigte ihr Bedauern über Swartz' Suizid. Gleichzeitig verteidigte sie das Vorgehen der Anklage: Es sei nie darum gegangen, das volle Strafmaß gegen ihn auszuschöpfen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 70 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

US-Staatsanwältin Carmen Ortiz hat den Tod von Aaron Swartz bedauert. Das Vorgehen der von ihr geleiteten Anklagebehörde verteidigte Ortiz. Es sei allen Ermittlern klar gewesen, dass Swartz seine Tat nicht begangen hatte, um daraus einen finanziellen Vorteil zu erzielen. Insofern sei es niemals beabsichtigt gewesen, die Höchststrafe zu fordern, die das Gesetz über den Missbrauch von Computern vorgibt.

Aaron Swartz hatte im September 2010 damit begonnen, wissenschaftliche Dokumente aus der JSTOR-Datenbank zu kopieren. Zu diesem Zeitpunkt war die Datensammlung für Mitarbeiter des Massachusetts Institute of Technology (MIT) frei verfügbar, weshalb sich Swartz Zugang zu einem Technikraum des MIT verschafft hatte. Dort speicherte er rund vier Millionen Dokumente auf Festplatten, gab diese aber nicht weiter. Swartz übergab JSTOR die Festplatten im Juni 2011, JSTOR verzichtete im Gegenzug auf eine Klage. Welche Rolle das MIT bei dem Fall spielt, wird derzeit untersucht.

Ortiz betont, dass es Gespräche mit den Anwälten von Swartz gegeben habe, von vornherein das Strafmaß auf sechs Monate im gemäßigten Vollzug zu begrenzen. Den Anwälten sei es darum gegangen, die Strafe komplett als Bewährungsstrafe abzumildern. Zu keinem Zeitpunkt sei es darum gegangen, das volle Strafmaß auszuschöpfen. Als Anklagebehörde sei man jederzeit darauf bedacht, die Nutzung von Computern und des Internets fair und sachgerecht zu bewerten, erklärt Ortiz. Mit dieser Formulierung dementierte die Staatsanwältin indirekt aufgebauschte Medienberichte, denen zufolge Swartz bis zu 35 Jahren Haft gedroht hätten. (axk)