Bitkom erringt Teil-Einigung bei der Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks

Verwertungsgesellschaften wollen seit Mitte vergangenen Jahres die Abgabe auf Speichermedien deutlich anheben. Der Bitkom konnte nun für seine Mitglieder einen Erfolg verbuchen: Für das erste Halbjahr 2012 bleiben die Abgaben beim Alten.

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Von
  • Robert Höwelkröger

Die Nachricht schockte im vergangenen Mai viele Händler und Verbraucher: Die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst teilten mit, die Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten drastisch erhöhen zu wollen. Dafür kündigten sie den laufenden Vertrag zum 31. Dezember 2011. Nun konnte sich der Hightech-Verband Bitkom mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der Urheberrechtsabgabe einigen. Allerdings gilt der Vertrag lediglich rückwirkend für den Zeitraum vom vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012.

Bitkom-Mitglieder zahlen für das erste Halbjahr 2012 weiterhin die reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte mit einer Kapazität von vier GByte. Ansonsten liegt der Tarif bei 10 Cent pro Stück. "Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht."

Über die Verwertungsgesellschaften werden mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten. Als neue Abgabenhöhe steht allerdings ein Betrag von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu vier GByte im Raum. Für USB-Sticks mit mehr als vier GByte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten sogar 1,95 Euro.

Für den Bitkom ist diese Forderung unverhältnismäßig hoch, wie Bernhard Rohleder betont. Der derzeitige Preis von 5 Euro für USB-Sticks mit vier GByte Speichervolumen könnte so niemals gehalten werden. Schlüge man die geforderte Abgabe obendrauf, würde sich der Preis um mindestens 30 Prozent erhöhen. Daher lässt der Verband die Angemessenheit der Forderungen bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts prüfen. (roh)