Europäischer Datenschutztag im Zeichen der Reform

Der diesjährige Datenschutztag steht im Zeichen der hart umkämpften EU-Datenschutzreform und des Cloud Computing.

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Von
  • Falk Steiner

Der 28. Januar ist der Tag des Datenschutzes in Europa. Mit Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit befassen sich Datenschutzbeauftragte, Verbände und Aktivisten mit dem Thema, das sich durch die Digitalisierung komplett gewandelt hat. Das Datum ist nicht zufällig gewählt: Vor 32 Jahren verabschiedete der Europarat das "Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten", die Europaratskonvention Nr. 108. Im Europarat sind insgesamt 47 europäische Staaten Mitglieder, fast 800 Millionen Menschen sollen durch seine Abkommen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geschützt werden.

Der diesjährige Datenschutztag steht im Zeichen der hart umkämpften EU-Datenschutzreform. So streiten sich auf einer Veranstaltung in Berlin Vertreter von Wirtschaft, Parlament, Datenschutzbeauftragte und EU-Kommission auf Einladung der Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragten um die Reform. Bereits am Freitag hatten vor allem zivilgesellschaftliche Teilnehmer der Konferenz Computers, Privacy and Data Protection die sogenannte Brüsseler Erklärung veröffentlicht, die von EU-Parlament, Kommission, der irischen Ratspräsidentschaft und den Mitgliedstaaten ein hohes Datenschutzniveau einfordert.

Neben der Reform geht es vor allem um die Frage des Datenschutzes beim Cloud Computing. So erklärte anlässlich des Datenschutztages Hendrik Reese, Cloud-Security-Experte des TÜV Rheinland: "In sensiblen Bereichen werden Cloud-Dienste noch nicht zum Einsatz kommen. Der Grund: mangelndes Vertrauen in Datenschutz und Datensicherheit bei den Cloud Service Providern."

Für klare Rahmenbedingungen beim Cloud-Datenschutz sprach sich auch der Cloud-Betreiberverband EuroCloud Deutschland_eco aus. Der Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung und auch die Änderungsvorschläge des EU-Parlamentsausschusses für Justiz, Bürgerrechte und Inneres seien an Mindeststandards ausgerichtet. Vorstandssprecher Bernd Becker erklärte: "Aus der Erfahrung mit dem Audit wissen wir jedoch, dass präzise und konkret festgelegt werden muss, was als Mindeststandard – für Anwender und Anbieter – sinnvoll und angemessen ist."

Ebenfalls für einen starken europäischen Datenschutz, um Bürger und Unternehmen für die Cloud zu begeistern, sprach sich in einem dpa-Interview der Telekomvorstand Thomas Kremer aus. Die Cloud werde eher akzeptiert, wenn es ein hohes Datenschutzniveau gibt. Die Telekom überlege zudem, auch über hohe gesetzliche Anforderungen weiter hinauszugehen und erwägt dafür ein "Preispremium".

Genau gegenteilig äußert sich der IT-Branchenverband Bitkom. Er sieht die Gefahr der "Überregulierung" durch die EU-Datenschutzreform: "Der Schutz unserer Privatsphäre wird nicht dadurch besser, dass jede Datenverarbeitung mit bürokratischen Hürden versehen wird", erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Nach der geplanten Datenschutzverordnung werden viele bislang kostenlose Online-Dienste in Europa nicht mehr möglich sein." (mit Material der dpa) / (anw)