Apple lässt Design der Ladengeschäfte schützen

Das US-Markenamt hat Apple ein Markenzeichen erteilt, welches die Ladenfront sowie Verkaufsfläche der Retail-Stores schützt.

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Von
  • Leo Becker

Das Design von Apples Ladengeschäften ist nun ein eingetragenes Markenzeichen. Das US-Patent- und Markenamt hat den Antrag des Konzerns zum Schutz von Design und Layout der Apple Retail Stores nach knapp drei Jahren stattgegeben. Die Marke mit der Registrierungsnummer 4277914 deckt die Frontansicht eines typischen Apple-Geschäftes ab – dies reicht von der durch Panele umfassten Glasfront über rechteckige Tische, die in der Ladenmitte parallel zur Wand ausgerichtet sind, bis hin zu den regal-artigen Einlassungen an den Seitenwänden und einem Tisch am hinteren Ende, vor dem Hocker stehen.

Das typische Design eines Apple Retail Stores als Marke

Apple hat sich im Lauf der Jahre mehrere Elemente seiner Retail-Stores schützen lassen, darunter beispielsweise die Glastreppe, die Steve Jobs als Erfinder aufführt. Den Markenzeichen-Antrag reichte der Konzern im Mai 2010 ein und musste diesen mehrmals überarbeiten. Die Zulassung erfolgte schließlich am 22. Januar 2013. Im vergangenen Jahr meldete sich zweimal Microsoft zu Wort und erbat einen verlängerten Zeitraum, um Einspruch einzulegen – nahm die Möglichkeit aber letztlich nicht wahr. Die Gestaltung der Ladengeschäfte des Redmonder Softwarekonzerns scheint an Apples Retail-Konzept angelehnt. (lbe)