Gema-Klage gegen YouTube kann nicht zugestellt werden

Deutsche YouTube-Nutzer müssen wegen des Streits zwischen der Gema und der Google-Tochter weiterhin auf viele Videos verzichten. Mit ihrer Klage gegen die YouTube-Sperrhinweise stößt die Gema jetzt auf Hürden.

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  • dpa

Im Streit mit der Internet-Videoplattform YouTube muss die Verwertungsgesellschaft Gema nun den internationalen Rechtsweg beschreiten. Eine Schadensersatzklage gegen die Google-Tochter, die von der Gema beim Landgericht München eingereicht wurde, konnte in Deutschland nicht zugestellt werden, sagte Gema-Sprecherin Ursula Goebel der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. "Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann."

Bei der Klage der Gema geht es um die Sperrhinweise von YouTube, die erscheinen, wenn die Videos in Deutschland nicht angeschaut werden dürfen. In Deutschland sind nach einer Erhebung von OpenDataCity derzeit 61,5 Prozent der weltweiten Top-1000-Videos von YouTube gesperrt. YouTube-Nutzer in Deutschland sehen dann in der Regel den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die Sperrung nicht veranlasst habe.

Im Streit um eine Vergütung von Musikvideos auf YouTube habe die Gema nur exemplarisch zwölf Titel sperren lassen. In dieser Sache standen sich die Google-Tochter und die Gema in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Rechtsmittel eingelegt. Die Verhandlungen zwischen der Gema und YouTube wurden im vergangenen Dezember abgebrochen, die Verwertungsgesellschaft fordert nun 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.

Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab.

[Update 04.02.2013 7:55]:

Nicht die Unterlassungsklage, wie ursprünglich berichtet, sondern lediglich die Schadensersatzklage gegen Youtube konnte in Deutschland nicht zugestellt werden. "Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann." Die Unterlassungsklage gegen YouTube, die von der Gema beim Landgericht München eingereicht wurde, wurde dagegen direkt YouTube in den USA gerichtet. (vbr)