Bundestag streitet über Schutzverlängerung von Tonaufnahmen

Die Umsetzung einer EU-Richtlinie steht an, die das Leistungsschutzrecht der Plattenindustrie von 50 auf 70 Jahre ausdehnt. Die Opposition im Bundestag hat Bedenken.

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Die Opposition im Bundestag kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte bei Tonaufnahmen. Dabei geht es unter anderem um die Rechte ausübender Künstler – zum Beispiel Musiker, eine eine Musikaufnahme einspielen. Ihnen stehen Verwertungsrechte an der Aufnahme zu, etwa Vervielfältigungs- und Aufführungsrechte. Diese Rechte sollen künftig 20 Jahre länger geschützt sein als bisher.

Vor allem die geplante Verlängerung des Leistungsschutzrechts der Tonträgerindustrie gehe ihm "richtig gegen den Strich", erklärte der Rechtsexperte der Grünen, Jerzy Montag, am Donnerstagabend im Bundestag. Dabei handle es sich um ein ungerechtfertigtes Geschenk an die großen Plattenlabels. Alle Schutzfristverlängerungen setzten der für die Wissensgesellschaft wichtigen Gemeinfreiheit neue Grenzen, gab der Grüne laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen zu bedenken.

Auch andere Vertreter der Opposition äußern Bedenken gegen das Vorhaben. Es sei nicht sicher, dass die längeren Fristen auch tatsächlich den ausübenden Künstlern zu Gute kommen, betonte Burkhard Lischka von der SPD-Fraktion. So sollten Studiomusiker erst 50 Jahre nach Erscheinen eines Tonträgers an Zusatzeinnahmen beteiligt werden – und auch dann nur zu einem Fünftel. Zudem hätten die meisten Künstler ihre Rechte schon umfassend an Plattenfirmen abgetreten und dafür nur eine Pauschale erhalten.

Nur die großen Hits würden 50 Jahre nach Erscheinen überhaupt noch kommerziell verwertet, wandte auch die Linke Petra Sitte ein. Die angeblichen Mehreinnahmen kämen daher nur "einigen wenigen Stars und ihren Plattenfirmen zugute". Sie bedauerte, dass sich die Regierung in Brüssel nicht bei den Beratungen über die entsprechende Richtlinie stärker darum bemüht habe, tatsächliche Mehreinnahmen für Künstler zu generieren.

Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion verteidigte den Vorstoß: Die Richtlinie und der Regierungsentwurf schüfen ein Schutzniveau für ausübende Künstler, "das ihrer kreativen Arbeit gerecht wird". Schließlich sollten die Urheber "während ihres gesamten Lebens auf Einnahmen aus den ausschließlichen Rechten ihrer Werke zurückgreifen können". Bei einer solchen Maßnahme handle um eine "sinnvolle Ergänzung bestehender verwandter Schutzrechte im Urheberrecht".

Max Stadler, FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium, mahnte, dass das parlamentarische Verfahren angesichts einer Umsetzungsfrist bis zum November noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden müsse. Sonst drohten Schadensersatzansprüche. Dass der Bundesrat keine Einwände erhoben habe, werte er als Bestätigung, dass das Kabinett einen "rundum gelungenen Entwurf vorgelegt hat". (axk)