Private Musikdownloads bleiben in der Schweiz zulässig

Der Schweizer Ständerat hat die Novelle des Urheberrechts angenommen. Justizminister Blocker zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz bals schon in Kraft treten kann.

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Der Schweizer Ständerat hat heute das bereits vom Nationalrat verabschiedete Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte mit kleinen Änderungen angenommen. Justizminister Christoph Blocher zeigte sich laut einem Bericht auf NZZ Online zuversichtlich, dass das Gesetz ohne Referendum durchkommen werde, da die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt worden seien. Zu den wichtigsten Punkten gehört, dass der private Download von Werken aus dem Internet uneingeschränkt zulässig bleibt (PDF-Datei). Auf der anderen Seite dürfen technische Maßnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren im Prinzip nicht umgangen werden.

Bei der Revision des Urheberrechts ging es um die Umsetzung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und die Anpassung des Rechts an das digitale Zeitalter. In Deutschland hat der Bundesrat Ende vergangener Woche das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gebilligt. Demnach sollen künftig unter anderem Kopien und damit auch Downloads von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" verboten werden. Das heißt die Möglichkeiten für Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen werden beschränkt. (anw)