Abmahnunwesen: Kulturindustrie gegen gelb-schwarzen Kompromiss

Im Streit über ein Gesetz gegen das Abmahnunwesen hat sich die Kreativindustrie hinter Kulturstaatsminister Neumann gestellt. Der hatte verhindert, dass die Regierung einen Kompromiss berät, und selbst einen Gegenentwurf vorgelegt.

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Im anhaltenden Streit über eine gesetzliche Eindämmung das Abmahnunwesens unterstützt die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft einen Vorstoß von Kulturstaatsminister Neumann. Der hatte dafür gesorgt, dass ein Kompromissvorschlag am 6. Februar nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stand und dem Justizministerium einen geänderten Entwurf unterbreitet. Der liegt der Tageszeitung Die Welt vor, sei aber im Ministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Ablehnung gestoßen. Demnach werde dort geurteilt, der geänderte Entwurf "wird Abmahnanwälte so kaum noch schrecken".

Laut dem Zeitungsbericht sieht der geänderte Gesetzesentwurf des Kulturstaatsministers noch mehr Ausnahmen vor, in denen die Kostendeckelung nicht gelten soll. Zuvor sollte sie etwa wegfallen, wenn der Abgemahnte bereits früher gegenüber dem Abmahner auffällig geworden ist. Neumann wolle jedoch, dass niemand, der bereits einmal abgemahnt wurde, auf gedeckelte Kosten hoffen darf. Dadurch werde aber eine Datenbank von Urheberrechtsverletzern notwendig. Weiterhin will Neumann die Möglichkeiten von fälschlicherweise Abgemahnten beschränken, finanziellen Ersatz für ihre Rechtsverteidigung zu bekommen.

Verschiedene Verbände der Kulturindustrie stärkten Staatsminister Neumann am heutigen Dienstag für seine Forderungen den Rücken und erklärten, seine Änderungsvorschläge würden den Schutz der eigenen Branche auch in Zukunft gewährleisten. Der zuvor erarbeitete Kompromiss dagegen würde seriöse Abmahnungen unmöglich machen, unseriöse Praktiken aber kaum betreffen. Durch die vorgesehene Deckelung der Abmahngebühren, könnten beispielsweise zivilrechtliche Verfahren nicht mehr bezahlt werden. Auch gehe die Festlegung eines pauschalen Streitwerts an der Realität vorbei, seien doch ein Musikstück und ein Film gänzlich unterschiedlich.

In ihrer gemeinsamen Mitteilung erklären die Allianz Deutscher Produzenten- Film & Fernsehen, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der BIU, der Bundesverband Musikindustrie, die SPIO, der VPRT und der VUT, der Vorschlag der Regierungskoalition würde zu einer weiteren Bagatellisierung von Rechtsverletzungen im Internet führen. Er sei deshalb nicht nur für die eigene Branche, sondern auch die Verbraucher ein inakzeptables Signal. Darüber hinaus stelle er den Wert kreativer Leistung völlig infrage.

Gegenwärtig seien zivilrechtliche Abmahnungen die einzige rechtliche Handhabe gegen illegales Filesharing, verteidigen sie ihre Äußerungen zu dem Gesetzesvorhaben. Mit den geforderten Warnhinweismodellen habe das Justizministerium seinerzeit eine mögliche Alternative, Internetnutzer zu belehren, kategorisch abgeblockt. (mho)